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Girokonto

Neue Regeln für Überweisungen

5.10.09

Die Briefträger der Post haben dieser Tage viel zu tun. Denn alle Bankkunden mit Girokonto bekommen neue AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen – zugesendet.

Die neuen Regeln basieren auf einer Richtlinie der EU, die den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlichen soll. Insbesondere für Überweisungen gelten ab 1. November zahlreiche neue Bedingungen, die Besitzer von Girokontos kennen sollten.

  • Schnellere Überweisungen:
    Für alle Überweisungen in Europa, die in Euro getätigt werden, gelten ab 1. November gesetzlich festgeschriebene Ausführungsfristen. Überweisungen per Online-Banking müssen dann spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen und Beleg-Überweisungen innerhalb von höchstens vier Geschäftstagen ausgeführt werden. Die bisherigen, von Land zu Land unterschiedlichen Buchungszeiten werden vereinheitlicht. Ab 1. Januar 2012 profitieren alle Bankkunden von den weiter verkürzten Ausführungsfristen von dann zwei Geschäftstagen bei Beleg-Überweisungen und nur noch einem Geschäftstag bei Online-Überweisungen.

  • Kontonummer und Bankleitzahl des Empfängers genau prüfen:
    Um die kürzeren Überweisungsfristen einhalten zu können, führen Banken ab dem 1. November Überweisungen allein anhand der angegebenen Kontonummer und der Bankleitzahl aus. Der bisherige Abgleich von Kontonummer und Empfängername entfällt. Bankkunden sollten daher vor dem Absenden einer Überweisung zukünftig am besten zweimal prüfen, ob die Kontonummer und die Bankleitzahl richtig angegeben wurden.

  • Überweisungswiderruf nur noch auf Kulanz:
    Nach Eingang des Überweisungsauftrags bei der Bank kann die Überweisung ab 1. November prinzipiell nicht mehr zurückgerufen werden. Bisher konnten Banken Überweisungsrückrufe noch untereinander regeln, wenn die Überweisung zwar das Senderkonto bereits verlassen hatte, aber noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Trotz der neuen Regeln ermöglichen einzelne Banken aus Kulanz ihren Kunden aber weiterhin den Widerruf von Überweisungen. Bedingung hierfür ist jedoch, dass die Überweisung die Bank noch nicht verlassen hat, das heißt, der Widerruf muss vor der bankinternen Verbuchung erfolgen.

    Viele Banken führen alle Überweisungen eines Tages gesammelt nachmittags oder auch nachts aus. Ob ein Widerruf durchgeführt werden kann oder nicht, hängt also auch von der Tageszeit ab. In jedem Fall sollten sich Kunden, die eine Überweisung korrigieren wollen, möglicht schnell bei ihrer Bank melden – ansonsten kann das Geld nur beim falschen Empfänger zurückgefordert werden.