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Krankenversicherung

Neue Steuerregeln und Bemessungsgrenzen - die Änderungen 2010

28.12.09

Wie in jedem Jahr treten auch 2010 eine Reihe neuer Gesetze und Regelungen in Kraft, die auch Versicherungs- und Bankkunden betreffen. Das Highlight in diesem Jahr ist die unbegrenzte Absetzbarkeit der Beiträge für die Krankenversicherung.

Nicht für alle neuen Regelungen 2010 muss man dicke Wälzer lesen

Ob bei der Krankenversicherung oder für die Kindererziehung - viele Bundesbürger dürfen sich auf ein Gehaltsplus im Jahr 2010 freuen. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener fallen dagegen kaum ins Gewicht. Die Postbank listet in einer Meldung die wichtigsten Neuerungen aus dem Bereich Versicherungen und Bank auf:

 

Steuererleichterungen

 

Volle Krankenkassenbeiträge absetzbar
Ab 2010 greifen Steuerentlastungen von etwa 14 Milliarden Euro pro Jahr, die noch die alte Bundesregierung beschlossen hat. Wichtigster Punkt darin: Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Regelung gilt für alle Basis-Tarife in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung, inklusive etwaiger Zusatzbeiträge. Außerdem sind sämtliche Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung eingeschlossen.

 

Nicht absetzbar ist zusätzlicher Krankenschutz, der über die Basisversorgung hinausgeht. Hierzu zählen Wahl- und Zusatztarife sowie Zusatzversicherungen, die zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder zusätzlichen Zahnschutz beinhalten. Die Entlastungen werden bereits ab Januar 2010 wirksam, denn sie fließen in die monatliche Lohnsteuerberechung ein.

 

Auswirkungen hat die Neuregelung auch auf alle, die Unterhaltszahlungen leisten. Wer für einen Ex-Gatten eine Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, kann zusätzlich zum Höchstbetrag von 13.805 Euro jetzt die Beiträge steuerlich geltend machen.

 

Zusätzlicher Vorsorgeaufwand nur noch begrenzt anerkannt
Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen, die bislang als Sonderausgabe vom Finanzamt anerkannt wurden, sind künftig nur eingeschränkt absetzbar. Ab Januar gelten dafür bestimmte Jahreshöchstgrenzen. Für Arbeitnehmer und Beamte sind dies 1.900 Euro, für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungskosten allein aufbringen, 2.800 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Liegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter den genannten Limits, können Versicherte geleistete Beiträge - etwa zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitversicherung - bis zur Jahreshöchstgrenze zusätzlich absetzen. Erreichen bereits die eigenen Kranken- und Pflegebeiträge den genannten Höchstbetrag, fallen zusätzliche Vorsorgeaufwendungen künftig unter den Tisch.

 

Neue Grundfreibeträge
Die Vorgängerregierung hat gleich zweimal den Grundfreibetrag erhöht: Rückwirkend zum 1. Januar 2009 stieg der Freibetrag, bis zu dem keine Steuern zu zahlen sind, von 7.664 Euro auf 7.834 Euro. Ehepaare bleiben bis zu einem Einkommen von 15.669 Euro steuerfrei. Eine zweite Stufe tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Dann erhöht sich der Grundfreibetrag um weitere 170 Euro auf 8.004 Euro für Ledige und 16.008 Euro für Ehepaare. Zugleich hat der Gesetzgeber die Steuertarife geglättet und damit die kalte Progression gemindert. Bei künftigen Lohnerhöhungen fällt nunmehr die zusätzlich entstehende Steuerbelastung geringer aus.

 

Steuerklassenwahl
Ab 2010 bieten die Finanzämter eine neue Möglichkeit der steuerlichen Veranlagung für berufstätige Ehepaare: Sie können auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird und eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung einfließen.

 

Der Splittingvorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung und verschafft dem geringer verdienenden Ehepartner mehr Netto. Außerdem ist eine Steuernachzahlung am Jahresende ausgeschlossen. Das Faktorverfahren muss jährlich neu beantragt werden. Der besser verdienende Partner zahlt mit Steuerklasse IV-Faktor im Verlauf des Jahres mehr Steuern als mit der Steuerklasse III, dafür droht nach dem Lohnsteuerjahresausgleich keine Nachzahlung.

 

Sozialversicherungsbeiträge

 

Steigende Beitragsbemessungsgrenzen
In einer ihrer letzten Amtshandlungen hat die alte Bundesregierung höhere Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen beschlossen. Grundlage dafür ist das gestiegene Brutto-Arbeitseinkommen im Jahr 2008. Löhne und Gehälter sind vergangenes Jahr um durchschnittlich 2,25 Prozent gestiegen – entsprechend sind die Sozialversicherungswerte anzupassen. Konkret bedeutet dies:

 

Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird ab 2010 bundesweit um 100 Euro steigen. In Westdeutschland soll der beitragspflichtige Höchstbetrag dann bei 5.500 Euro liegen, in Ostdeutschland bei 4.650 Euro. Beim aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent müssen Gutverdiener mit einer Mehrbelastung von 9,95 Euro im Monat rechnen. Noch einmal soviel steuert der Arbeitgeber bei.

 

Krankenversicherung: Höhere Beitragslasten für Gutverdiener warten auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier erhöhte die Regierung die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro pro Monat. Bei unveränderten Beitragssätzen müssen Gutverdiener mit eigenen Zusatzkosten von 5,93 Euro monatlich rechnen, Arbeitgeber zahlen zusätzlich 5,25 Euro.

 

Versicherungspflichtgrenze: Angehoben wurde zudem die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Ab 2010 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.162,50 Euro gesetzlich versichern, bislang lag dieser Satz bei 4.050 Euro. Nur wer höhere Einkünfte hat, darf – unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen – in eine Privatkasse wechseln.

 

Altersvorsorge


Rürup-Rente: Die staatliche Förderung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente steigt 2010 erneut an. Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu so genannten Basis-Renten (Rürup-Rente) erhöht sich von 68 Prozent im Jahr 2009 auf 70 Prozent im Jahr 2010. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete das Doppelte). Der absetzbare Steueranteil steigt bis zum Jahr 2025 auf volle 100 Prozent an. Die Höchstgrenzen beziehen sich auf die Gesamtheit aller Aufwendungen für die Altersvorsorge, unter diese Summe fallen auch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und in berufsständische Versorgungswerke.

 

Im Gegenzug steigt der Anteil, der bei Altersrenten versteuert wird. Neurentner des Jahres 2010 haben nur noch einen Freibetrag von 40 Prozent, der bleibt ihnen aber dauerhaft garantiert.

 

Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2010 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont.

 

Eine neue Regelung im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) dürfte in einigen Firmen hinsichtlich der Betriebsrente für Kopfzerbrechen sorgen. Es geht um Pensionszusagen, die meist für Geschäftsführer und leitende Angestellte abgeschlossen werden. Deren zukünftige Renten müssen jetzt mit einem marktnahen Zins bewertet werden, er liegt unter dem bisher verwendeten Satz. Da meist die zugesagte Rente feststeht, muss das Unternehmen unter Umständen nachfinanzieren.

 

Riester-Rente: Die staatliche Förderung für die Riester-Rente in Form von Zulagen und Steuervergünstigungen hat zwar bereits die Höchststufe erreicht, dennoch wird es 2010 zu Verbesserungen kommen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-269/07) muss die Bundesregierung die Situation von Ruheständlern mit Wohnsitz im Ausland nachbessern. Bislang mussten Auswanderer die erhaltenen Riester-Zulagen und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückzahlen, dies ist nun verboten.

 

Wer als Rentner ins Ausland zieht, darf die Förderung behalten. Die EU-Kommission hatte gegen die deutsche Regelung geklagt, weil sie das Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union verletzt sah. Mit demselben Urteil kippten die Richter auch die Regelung, nach der das mit geförderten Wohn-Riester-Verträgen angesparte Kapital nur für den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland verwendet werden darf. In Zukunft dürfen Riester-Sparer in der gesamten EU Wohnungen und Häuser mit öffentlich gefördertem Riesterkapital erwerben.

 

Verbesserungen brachte das EuGH-Urteil auch für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland. Bisher haben nur Beschäftigte Anspruch auf Riester-Förderung, wenn sie in Deutschland wohnen und Steuern zahlen. Sogenannte Grenzpendler waren nach dieser Regelung vom staatlichen Geldsegen ausgeschlossen. Das Urteil verlangt jetzt, dass Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen und dort auch Steuern zahlen, nunmehr ebenfalls in den Genuss der Riester-Rente kommen. Die Bundesregierung will die Vorgaben des EuGH zeitnah in nationales Recht umsetzen.

 

Bankberatung

 

Schärfere Regeln gibt es bei der Bankberatung. Bereits 2007 hatte die Finanzmarktrichtlinie MiFiD die Messlatte höher gelegt und eine Dokumentation gefordert. Nun sollen die Verbraucher noch besser vor fehlerhafter Beratung geschützt werden. Ab Januar muss der Vermittler jedes Verkaufsgespräch in einem Beratungsprotokoll "Geldanlage" aufzeichnen und das Formular dem Kunden aushändigen. Neben Anlass und Dauer des Gesprächs sind ebenfalls vermerkt die persönliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden, die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die hierfür maßgeblichen Gründe. Ein wichtiges Anliegen sah das Verbraucherschutzministerium darin, die Rechtsposition der Kunden zu stärken. Deshalb gilt für Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung jetzt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren, statt von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Kauf des Finanzprodukts.

 

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