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Rürup-Rente

Neuen Bedingungen für Rürup-Rente zustimmen

16.12.10

Wer eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, erhält derzeit Post von seiner Versicherungsgesellschaft. Dabei geht es um die steuerliche Absetzbarkeit des Vertrages.

Kunden mit einer Rürup-Rente (auch als Basisrente bezeichnet) werden derzeit von ihrem Versicherer aufgefordert, neuen Allgemeinen Bedingungen zuzustimmen. Diese Änderungen wurden notwendig, weil der Gesetzgeber eine Zertifizierungspflicht für Rürup-Renten eingeführt hat, heißt es in einem Rundschreiben des Maklerpools Fondsfinanz.

Die Beiträge in eine Rürup-Rente sind künftig nur noch steuerlich als Altersvorsorge-Aufwendungen absetzbar, wenn der Vertrag zertifiziert ist. Das gilt auch für bestehende Verträge. Außerdem verlangt das Gesetz, dass die Versicherer die Beiträge ab 2010 an die Finanzbehörden melden. Auch dazu muss der Kunde in den geänderten Bedingungen sein Einverständnis geben.

tr