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Neuer Kommentar zum Energierecht
21.09.10Strom- und Gaskunden und vor allem ihre Anwälte erhalten mit dem umfangreichen Werk von Franz Jürgen Säcker zahlreiche Argumente für Rechtsstreite, die sie gegen die Energieversorger führen.
Fünf Jahre, nachdem 2005 das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten ist, erscheint mit dem 5.000 Seiten dicken Wälzer "Berliner Kommentar zum Energierecht" eine erste umfassende Darstellung. Die Zeitschrift "Energiedepesche" des Bundes der Energieverbraucher hat einige wichtige Passagen herausgepickt.
Der Autor, Zivilrechts-Professor an der Freien Universität Berlin, stellt sich mit seiner Meinung stellenweise deutlich gegen die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs. Der hatte entschieden, dass ein Verbraucher einem überhöhten Preis indirekt zustimmt, solange er ihm nicht widerspricht. Das sieht Säcker anders. Aus dem Schweigen des Kunden eine Zustimmung herauszulesen, sei mit der Auslegung von Willenserklärungen kaum vereinbar. Ebensfalls vertritt er eine andere Auffassung als die obersten Richter hinsichtlich der Angemessenheit der Preise, die bei Vertragsabschluss festgelegt wurden. Seiner Meinung kann der ursprünglich vereinbarte Preis später einer Billigkeitskontrolle unterzogen werden.
Ob Preise billig sind, können Verbraucher ebenfalls bei den Strom- und Gastarifen in der Grundversorgung prüfen. Preise, die nicht kartellrechtlich zu beanstanden sind, können nach Meinung des Autors trotzdem unberechtigt überhöht sein. Bei Versorgungssperren vertritt er die Auffassung, dass sie nicht rechtmäßig sind, wenn der Kunde in Zukunft voraussichtlich seinen Verpflichtungen nachkommen wird. Den Nachweis, dass er eine bessere Zahlungsmoral an den Tag legen wird, muss allerdings der Verbraucher erbringen, zum Beispiel durch die Bestätigung, dass die Arge die Stromrechnung bezahlt.
tr

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