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Steuern

Neues Erbrecht spart Steuer: Mit dem Nachlass bis 2010 warten

23.11.09

Beim Vererben kann sich ein Warten bis nach dem Jahreswechsel lohnen.

Durch das von der neuen Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums sinken die Steuersätze ab 2010 für Erbschaften und Schenkungen an Neffen, Nichten, Brüder, Schwestern und Schwiegerkinder deutlich. Nach dem persönlichen Freibetrag von 20.000 Euro startet der Tarif dann nicht mehr sofort bei 30, sondern erst bei 15 Prozent.

Um diese deutliche Minderung zu nutzen, sollten großzügige Präsente etwa zu Weihnachten erst nach dem Jahreswechsel vorgenommen werden. Auf diese Steuersparmöglichkeit weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Durch diese Entlastung kann es sich lohnen, angedachte Geschenke oder vorweggenommene Erbschaften an Personen der Steuerklasse II erst 2010 auszuführen. Das kann bis zur Hälfte der Steuer sparen.

So kostet beispielsweise eine Schenkung von Onkel oder Tante in Höhe von 90.000 Euro im laufenden Jahr 21.000 Euro Schenkungsteuer. Wird hingegen der Jahreswechsel abgewartet, verlangt das Finanzamt mit 10.500 Euro nur die Hälfte.

ddp