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Neues Urteil im Streit um die Zuschläge bei Ratenzahlung
10.05.11Verbraucherschützer errangen einen erneuten Etappensieg im Kampf gegen unklare Ratenzahlungszuschläge. Ein Lebensversicherer unterlag vor dem Landgericht Hamburg.
Seit Jahren geht die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ) dagegen vor, wie die Versicherer Zuschläge auf die Versicherungsprämien erheben, wenn der Kunde den Jahresbeitrag nicht auf einen Schlag, sondern in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten zahlt. Das Landgericht (Az. 312 O 334/10) gab den Verbraucherschützern jetzt in einem Fall Recht und erklärte die entsprechenden Klauseln der Lebensversicherung Neue Leben für unwirksam.
Versicherungsprämien sind jährlich kalkuliert. Das heißt zum Beispiel bei einer Kapitallebensversicherung, dass die Hochrechnungen und die garantierten Leistungen so ausgewiesen sind, als würde der Kunde seinen Beitrag am Jahresbeginn auf einmal entrichten. Nun steckt bei den meisten Verbrauchern das Geld nicht so locker, als dass sie eine jährliche Zahlweise wählen könnten. Der Anteil der Kunden mit Ratenzahlung liegt bei der Lebensversicherung je nach Gesellschaft zwischen 80 und 94 Prozent, wie die Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" (09/2010) schreibt.
Zinsen über elf Prozent
Bei Ratenzahlung kommt die Versicherung später an ihr Geld und erhebt einen Zuschlag. Bei monatlicher Zahlweise liegt er oft bei fünf Prozent. Statt 100 Euro Monatsbetrag fließen also nur reichlich 95 Euro in den Vertrag der Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung.
Hier genau setzen die Verbraucherschützer an. Ihrer Meinung nach sind die Klauseln, in denen die Zuschläge geregelt sind, nicht transparent und damit unwirksam. Sie vertreten die Ansicht, dass es sich um einen Kredit handelt und deshalb die entsprechenden Richtlinien des Verbraucherschutzes gelten. Das bedeutet, dass die Versicherer einen effektiven Jahreszins ausweisen müssten. Die Zahlen wären erheblich. Wenn bei monatlicher Zahlweise ein Zuschlag von fünf Prozent verlangt wird, liegt der Zins über elf Prozent.
Noch Jahre später Vertrag aufheben
Die Verbraucherzentrale Hamburg verschickt deshalb zahlreiche Abmahnungen an Versicherungen und führt Verbandsklagen. In dem Hamburger Prozess entschieden die Richter im Sinne der Verbraucher und schlossen sich weitestgehend der Argumentation an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Auswirkungen könnten riesig sein, schließlich weist kaum ein Versicherer den Zins aus. "Versicherungskunden könnten ungeliebte Verträge auch noch nach Jahren widerrufen und Rückabwicklung verlangen", meint die VZ auf ihrer Internetseite. Das gilt aber nur für Verträge ab 2002, also nach der Schuldrechtsreform.
Mindestens könnten die Verbraucher eine Anpassung auf den gesetzlichen Zinssatz von vier Prozent fordern, auch auf Jahre rückwirkend. "Das kann einige Hundert oder sogar Tausend Euro ausmachen", so die VZ.
Erst vor wenigen Wochen hatte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 20 O 211/10) ebenfalls ein Urteil im Sinne der Kunden gesprochen, als es der Stuttgarter Lebensversicherung die Verwendung ihrer Klauseln zur Ratenzahlung verbot. Doch anders als beim Hamburger Rechtsspruch beschäftigten sich die Richter hier nicht mit der Frage, ob die Verbraucherschutzrichtlinien für Kredite auch bei den Ratenzuschlägen anzuwenden sind. Sie monierten vielmehr generell die Transparenz der Klauseln im speziellen Fall. Die Entscheidung hat eine geringere Tragweite.
Die ersten Versicherer reagieren
Besonders wichtig war ein Rechtsstreit aus dem Jahr 2006 gegen die Huk Coburg, als das Landgericht Bamberg das Fehlen einer Zinsangabe monierte. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, wo der Versicherer das Urteil der ersten Instanz anerkannte. Man kann vermuten, dass damit ein höchstrichterlicher Spruch verhindert werden sollte, der die Branche in die Bredouille gebracht hätte.
Mittlerweile haben einige Versicherer reagiert. Wie die Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" schreibt, weisen die Ergo-Gruppe, die VHV und einige weitere Versicherer inzwischen in einigen oder allen Sparten die Zinsen auf die Zuschläge aus. Einen Schritt weiter gehe die Debeka. Sie kalkuliert ihre Prämien als Monatsbeiträge und gibt im Umkehrschluss einen Rabatt, wenn der Kunde jährlich zahlt.
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