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Lebensversicherung

Nicht immer Verkauf von Lebensversicherung im Notfall nötig

22.05.09

Wer jahrelang eine Lebensversicherung für die Altersvorsorge bespart hat, muss diese nicht automatisch verkaufen, um Arbeitslosengeld II zu bekommen.

Denn die Pflicht zum Verkauf kann entfallen, wenn besondere Umstände vorliegen, die auf einen Härtefall schließen lassen. Mit dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht (AZ: B 14 AS 35/08 R) Lebensversicherten Hoffnung gemacht. 

In dem Fall war eine Selbstständige schwer krank geworden, sodass sie Arbeitslosengeld II beantragen musste. Die Behörde verweigerte jedoch die Gewährung von Leistungen, obwohl die Betroffene darauf hinwies, dass die Verträge als Altersvorsorge gedacht seien.

Das sahen die Bundesrichter jedoch anders. Grundsätzlich kann eine Pflicht zur Verwertung der Versicherungen nämlich ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn eine Anzahl von Gründen dies geboten scheinen lassen. Vor allem könne die Behörde nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass die Lebensversicherung zu verkaufen sind, bevor Arbeitslosengeld II bewilligt werden müsse. Jetzt muss sich die Vorinstanz noch einmal mit dem Fall auseinandersetzen.

ddp