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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Nutztiere müssen anders als Haustiere versichert werden

3.11.08

Für Haustiere gelten andere Regeln als für Nutztiere, wenn es um den Versicherungsschutz geht.

Denn bei Nutztieren muss der Halter nur dann haften, wenn er das Tier nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt, während er bei Haustieren umfangreicher haftet. Beispielsweise wenn ein Hund zubeißt.

 

In einem vor dem Landgericht Bayreuth (AZ: 12 S 80/07) verhandelten Fall wollte ein Ladenbesitzer diesen Umstand für sich nutzen. Sein vor dem Geschäft  angeleinter Hund hatte eine Frau gebissen, er wollte den Schaden jedoch nicht tragen, weil sein Hund seiner Meinung nach als Wachhund ein Nutztier war.

 

Die Frau sollte ihm nachweisen, dass er auf das Tier nicht richtig aufgepasst hatte. Die Richter mochten sich dieser Meinung nicht anschließen und entschieden, dass der Hund keinesfalls ein Wachhund war. Er gelte als gutmütig und übernachte im Haus des Mannes.

 

(Quelle: ddp)