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Kfz-Versicherung

Ohne "Vollkasko" bekommt Beamter Dienstunfall nicht voll erstattet

23.06.09

Wer als Beamter mit dem Privat-Pkw eine Dienstfahrt macht, sollte auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Denn auch wenn er unstreitig bei der Arbeitszeit und im Auftrage seiner Behörde unterwegs war, muss diese ihm bei einem Unfall nur einen Teil des Sachschadens ersetzen.

Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor, auf welche die Deutsche Anwaltshotline aufmerksam macht. Laut Richterspruch käme eine vollständige Erstattung nur dann in Betracht, wenn die Benutzung des eigenen Fahrzeugs vor Antritt der betreffenden Dienstreise schriftlich gestattet worden sei.

Nach Auffassung der Verwaltungsrichter ist einem Beamten grundsätzlich der Abschluss einer Kfz-Versicherung mit Vollkasko mit angemessener Selbstbeteiligung zuzumuten. "Dabei ist es ohne Belang, ob es triftige und schwerwiegende Gründe gibt, die den Dienstreisenden faktisch zur Inanspruchnahme seines privaten Fahrzeugs gezwungen haben", erläutert Rechtsanwalt Alexander Taubitz die juristische Sichtweise.

In dem konkreten Fall war ein Feuerwehrmann zu einer Pflicht-Fortbildung unterwegs und hatte seine persönliche Schutzausrüstung mit einem Gewicht von rund 20 Kilo sowie Ersatzkleidung, Körperpflegemittel und diverses Schreibmaterial mitzunehmen. Auf die Benutzung seines Pkws sei er nach Auffassung des Gerichts aber nicht zwingend angewiesen gewesen und hätte auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen können - trotz des Dienstgepäcks, wie es in vergleichbarem Umfang ja auch normale Touristen bei Ausflügen per Bus und Bahn mitführten.

ddp