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Rechtsschutzversicherung

Ombudsmann: Zahl der Beschwerden 2009 gesunken

20.01.10

Über ihre Rechtsschutzversicherung haben sich mehr Kunden beschwert als in den Vorjahren, in der gesamten Branche sanken jedoch die Zahlen. Das gab der Ombudsmann für Versicherungen bekannt.

Professor Günther Hirsch, der Ombudsmann für Versicherungen, erhielt im vergangenen Jahr 18.145 Beschwerden. Gegenüber 2008 gingen die Eingaben damit um 3,7 Prozent zurück. Die Finanzkrise und ihre Folgen gaben bei einigen Kunden in der Lebensversicherung und Rechtsschutzversicherung Anlass zu Unzufriedenheit, im gesamten Beschwerdeaufkommen schlug sich das nicht nieder. Allerdings sei bei allen Versicherungssparten festzustellen, dass der Anteil der juristisch schwierigen und arbeitsaufwändigen Beschwerden wächst.

 

Der in einigen Monaten erscheinende Jahresbericht 2009 der Schlichtungsstelle informiert über die Tendenzen, die sich aus den Beschwerdeverfahren dieses Jahres ablesen lassen. In einer Vorabmeldung schätzt der Ombusmann ein, dass der Rückgang der Beschwerden vorwiegend auf weniger Eingaben in der Lebensversicherung zurückzuführen ist. Beschwerden zu Rentenversicherungsverträgen, die zur Lebensversicherung gehören, sind vom Rückgang nicht betroffen.

 

Der Ombudsmann ist seit 2007 auch im öffentlichen Interesse auf gesetzlicher Grundlage für Beschwerden gegen Versicherungsvermittler zuständig. Hier ist die Zahl der Eingaben mit 479 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2008 (461) geblieben.

 

Die Beschwerden in der Rechtsschutzversicherung sind um mehr als 10 Prozent angestiegen. Dabei sind aber Einmaleffekte zu berücksichtigen. Erstens unterwarfen sich 2009 weitere Unternehmen dem Verfahren der Schlichtungsstelle, so dass jetzt fast alle Rechtsschutzversicherer teilnehmen. Zudem legte ein Beschwerdeführer dem Ombudsmann allein über 150 Beschwerden vor.

 

Kostenlose Hilfe für unzufriedene Versicherungskunden

 

Der Versicherungsombudsmann ist eine neutrale Schlichtungsstelle, bei der Kunden Entscheidungen von Versicherern kostenlos und unbürokratisch überprüfen lassen. Die Anlaufstelle für Unzufriedene gibt es seit 2001. Bis zu einer Höhe von 5.000 Euro sind die Schiedssprüche des Ombudsmanns für den Versicherer bindend, doch auch darüber hinaus unterwerfen sich die Firmen meist der Empfehlung. War der Versicherer im Recht, dann erläutert die Schlichtungsstelle dem Beschwerdeführer die Rechtslage. Der kann aber trotzdem noch den Gerichtsweg einschlagen.

 

"In vielen Fällen", so Günther Hirsch, "kann ich helfen. Und selbst wenn der Versicherungskunde nicht Recht erhält, bekommt er zumindest die Gründe in verständlicher Sprache erläutert. Denn nur wenn er die Rechtslage versteht, kann er das Ergebnis akzeptieren." Der Versicherungsombudsmann ist zuständig für private Versicherungen mit Ausnahme der privaten Krankenversicherung, die eine eigene Schlichtungsstelle besitzt.

 

Die Kosten für den Ombudsmann und die derzeit 35 Mitarbeiter tragen die Versicherer, die sich diesem Verfahren angeschlossen haben. Die Mitgliedsunternehmen repräsentieren 95 Prozent des Privatkundenmarktes. Das Ombudsverfahren stammt aus Schweden, wo es im 18 Jahrhundert eingeführt wurde. Ombud leitet sich vom altnordischen Wort für Vollmacht ab. Der derzeitige Ombudsmann, Professor Günther Hirsch, war zuvor acht Jahre Präsident des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.

 

tr