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Kfz-Versicherung

Pedelecs und E-Bikes richtig versichern

12.08.10

Fahrräder mit elektrischer Unterstützung erfreuen sich einer stetig wachsenden Popularität. Dabei sind hinsichtlich Versicherung und Führerschein einige Regeln zu beachten.

Wer hätte nicht gern bei Gegenwind etwas Unterstützung beim Treten in die Pedale? Auf dem Pedelec oder E-Bike rollen Radler entspannter, weil sie von einem Elektromotor unterstützt werden. Doch was nach Fahrrad aussieht, ist rechtlich nicht immer eins. Viele zählen zu den zulassungspflichtigen Fahrzeugen und müssen versichert werden, wie die ARAG Rechtsschutzversicherung mitteilt. Entscheidend bei der Einteilung sind der Antrieb, die Leistung und die mögliche Geschwindigkeit.

Pedelecs unterstützen den Fahrenden nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 Stundenkilometer, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten. Schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), die diese Grenzwerte überschreiten und nicht schneller als 45 Stundenkilometer sind, müssen entsprechend den europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen.

Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen Antrieb, der unabhängig vom Treten arbeitet. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 Kilometer pro Stunde erreichen, und brauchen eine Betriebserlaubnis.

S-Pedelec nur mit Fahrerlaubnis Klasse M fahren

Wer mit dem E-Bike durch die Gegend brausen will, braucht mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen lediglich einen Personalausweis. Wer ohne entsprechende Bescheinigung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Für das S-Pedelec muss der Fahrer aufgrund der höheren möglichen Geschwindigkeit eine Fahrerlaubnis der Klasse M besitzen. Falls er ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, hört der Spaß auf, denn er begeht eine Straftat. Vorsicht ist aber auch bei einfachen Pedelecs mit Anfahrhilfe geboten: Viele Bundesländer halten für diese ebenfalls mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung für erforderlich.

E-Bike und S-Pedelec müssen zusätzlich versichert und mit einem so genannten Moped-Kennzeichen versehen sein. Auch das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine strafbare Handlung dar.

Auf den innerstädtischen Radwegen haben die E-Bikes und S-Pedelecs leider nichts verloren. Dies dürfte prinzipiell auch bei ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku gelten, da die Qualifizierung als Kraftfahrzeug nicht mit dem Ausfall des Antriebs endet, warnen die ARAG-Experten. Auch wurde die StVO dahingehend geändert, dass die ehemals bestehende Erlaubnis, ein Mofa durch Treten auf dem Radweg zu bewegen, gestrichen wurde.

Unterschiedliche Promillegrenze

E-Bikes dürfen allerdings im Stadtbereich und außerhalb geschlossener Ortschaften solche Radwege benutzen, die ausdrücklich für Mofas freigegeben sind. Ob dies auch für S-Pedelecs gilt, ist derzeit noch umstritten, da diese bauartbedingt eine höhere Geschwindigkeit als 25 Stundenkilometer erreichen können und damit nicht als Mofa gelten.

Die rechtliche Einordnung als Fahrrad oder Kraftfahrzeug hat auch Auswirkung auf die Promillegrenzen einer alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit. Während diese bei Radfahrern bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille liegt, ist eine absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers bereits bei 1,1 Promille gegeben.

Nur Fahrern von Pedelecs kommen die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer zugute. Ein Beispiel: Verbotenes mobiles Telefonieren kostet sie 25 Euro, auf dem S-Pedelec- und E-Bike 40 Euro und einen Punkt.