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Pensions-Sicherungs-Verein: Beitragssatz sinkt kräftig
9.11.10Aufatmen in Betrieben. Die Absicherung der Pensionsansprüche in der betrieblichen Altersvorsorge wird billiger. Der Horrorbeitragssatz aus dem vergangenen Jahr ist Geschichte.
Auf 1,9 Promille legte der Pension-Sicherungs-Verein (PSV) den Beitragssatz für 2010 fest. Damit gibt die deutsche Wirtschaft entschieden weniger aus, um die Auszahlung der Betriebsrenten insolventer Unternehmen zu garantieren. Im vergangenen Jahr war der Beitragssatz auf 14,2 Promille explodiert, weil durch Pleiten wie die von Arcandor extreme Belastungen auf die gemeinsame Sicherungseinrichtung zugekommen waren. Der langjährige durchschnittliche Beitragssatz liegt bei 3,2 Promille. Tatsächlich müssen die Firmen jedoch etwas mehr zahlen als die 1,9 Promille. Der PSV hatte nämlich im vergangenen Jahr auf einen Teil des Beitragssatzes verzichtet und den Unternehmen bis 2013 Zeit gegeben, den Rest zu entrichten (jährlich 1,5 Promille).
In den PSV zahlen Unternehmen ein, um bestimmte Formen der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter abzusichern. Dazu zählt auch die weit verbreitete rückgedeckte Unterstützungskasse. Für eine Betriebsrente mit einer Anwartschaft von 4.800 Euro im Rentenalter wären im vergangenen Jahr noch 340 Euro für die Insolvenzsicherung notwendig gewesen. Mit dem Beitragssatz von 2010 sind es nur noch etwa 45 Euro.
Bemessungsgrundlage sind die gemeldeten Rentenanwartschaften. Dabei handelt es sich um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die 288 Milliarden Euro betragen. Insgesamt 79.000 Firmen, die nach Betriebsrentengesetz zur Insolvenzsicherung der Betriebsrenten verpflichtet sind, zahlen somit in diesem Jahr somit rund 547 Millionen Euro.
Im Vorteil sind die Pensionskassen, ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Für sie fallen keine PSV-Beiträge an, weil alle Anwartschaften durch die dahinter stehende Versicherung abgedeckt sind. Die scheinbar ungerechte Behandlung der Unterstützungskassen, die ebenfalls in dem meisten Fällen durch Versicherungen rückgedeckt sind und für die trotzdem Beiträge anfallen, beseitigte das Oberverwaltungsgericht Hamburg auch in einem jüngst verhandelten Fall vom Sommer dieses Jahres nicht.
tr

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