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Pflegeversicherung

Pflegerisiko liegt bei 50 Prozent

24.11.08

Jeder zweite in Deutschland wird einmal pflegebedürftig, wie ein aktueller Report zeigt. Mit einer Pflegezusatzversicherung verhindert man, dem Staat und den Kindern auf der Tasche zu liegen.

An die eigene Pflegebedürftigkeit, die im Alter einmal drohen könnte, denkt wohl niemand gerne. Spätestens wenn jemand aus der Familie oder dem Freundeskreis zum Pflegefall wird, dürfte es jedoch so manchem dämmern: Gute Pflege kann ordentlich ins Geld gehen.

 

Was viele bis heute nicht wissen: Das allgemeine Pflegerisiko liegt bei rund 50 Prozent. Das zeigen aktuelle Zahlen des Pflegereports der Gmünder ErsatzKasse (GEK). Wie groß ist das Risiko, selbst pflegebedürftig zu werden? Der Pflegereport untersuchte, wie hoch der Anteil der 2007 verstorbenen GEK-Versicherten war, die im Todesjahr Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch genommen haben. Bei den Männern lag der Anteil bei mehr als 40,9 Prozent, bei den Frauen bei mehr als 50,7 Prozent, im Durchschnitt also 44,1 Prozent.

 

Der Autor des GEK-Pflegereports, Professor Dr. Heinz Rothgang vom Zentrum für Sozialpolitik an der Universität Bremen (ZeS), kommentiert das Resultat so: "Pflege geht uns alle an! Aber Pflege ist keine Einbahnstraße, es kommt auch zu Rückstufungen. Einem kleinen Personenkreis gelingt sogar die Rückkehr in die selbstständige Lebensführung." Für die Studie wurden sowohl die GEK-Pflegedaten als auch die amtliche Statistik ausgewertet.

 

Anteil Pflegebedürftiger nimmt zu

 

Zwischen 1996 und 2006 ist der Anteil der Pflegebedürftigen in Pflegestufe 1 von 40 auf 52 Prozent geklettert, in stationären Pflegeeinrichtungen von 23 auf 30 Prozent. Dagegen verringerte sich laut GEK-Report der Anteil der Pflegegeldempfänger, die keine professionelle Pflege in Anspruch nehmen, von 61 auf 50 Prozent.

 

Für Professor Rothgang, Mitglied im Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, ist das eine beunruhigende Entwicklung: "Diejenigen, die professionelle Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, kommen früher in Pflegeheime als Pflegegeldempfänger. Deshalb sollte die Pflege im häuslichen Umfeld weiter gestärkt werden."

 

Exorbitante Finanzspritzen sind von den notorisch klammen Sozialkassen nicht zu erwarten. Mit der jüngsten Pflegereform, die im Sommer 2008 in Kraft getreten ist, hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt einen Vorstoß hin zu höheren Leistungen, besserer Beratung und mehr Qualitätssicherung in der Pflege gemacht. Freilich kann auch die Reform nicht verhindern, dass gute Pflege ein teures Gut bleibt, das sich künftig nicht alle werden leisten können.

 

Versorgungslücken können entstehen

 

Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Ein Pflegeplatz für vollstationäre Betreuung der Stufe III kann im Monat mit 3.000 Euro und darüber hinaus zu Buche schlagen. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet lediglich eine Grundabsicherung, wie der Bund der Versicherten (BdV) unterstreicht. Häufig langen Rente und Vermögen zusammen hinten und vorne nicht, um die tatsächlich anfallenden Pflegekosten zu decken. Die Kostenbeteiligung könnte eines Tages so aussehen:

- Kosten für Pflegeleistungen/Unterkunft: 3.500 Euro.
- Gesetzliche Leistungen: 1.470 Euro
- Versorgungslücke pro Monat: 2.030 Euro

 

Zwar sieht die Pflegereform eine Erhöhung der monatlichen Leistungen vor. Bei vollstationärer Pflegestufe III ist eine Aufbesserung von 1.470 Euro auf 1.550 Euro im Jahr 2012 vorgesehen. Doch selbst dann entstehen finanzielle Lücken für den Versicherten. Dessen Rücklagen könnten schnell abschmelzen: Ob es nun das Depot oder andere Ersparnisse sind, die aufgezehrt werden, oder man sein Haus verliert: Die eigenen Zukunftspläne werden bei einer Pflegebedürftigkeit so oder so durchkreuzt. Wenn nichts mehr übrig ist, können Angehörige zu Zahlungen verpflichtet werden oder der Pflegebedürftige ist auf Zuschüsse vom Sozialamt angewiesen.

 

Pflegezusatzversicherung kann Pflege flexibler gestalten

 

Dieser Super-GAU ist im Alter jedoch nicht zwangsläufig. Die BdV-Verbraucherschützer raten dazu, "sobald wie möglich" eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Pflegezusatzversicherung kommt in unterschiedlichen Varianten vor: als Pflegekostenversicherung, als Pflegetagegeldversicherung, als Pflegerentenversicherung und als selbstständige Pflegerentenversicherung.

 

Eine private Pflegetagegeld-Police bietet die Hallesche Krankenversicherung mit dem Pflegeschutzbrief Olga an. Dessen Name lehnt sich an Königin Olga von Württemberg an, jene im 19. Jahrhundert in das württembergische Königshaus eingeheiratete Tochter von Zar Nikolaus I. Olga Romanowa war sozial sehr engagiert und Schirmherrin der ersten Pflegeeinrichtungen in Deutschland.

 

Der Pflegeschutzbrief Olga ist eine Pflegezusatzversicherung, die große Flexibilität im Pflegefall bietet: So lässt sich der pflegegerechte Umbau des Hauses damit genauso leisten wie die mobile Pflegekraft, die Unterkunft in betreuten Wohnanlagen oder im Heim. Über die Auszahlungen kann der Versicherte frei verfügen. So kann man auch als Pflegefall den ohnehin schwierig gewordenen Alltag besser meistern.

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