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Private Altersvorsorge kein Nachteil beim Elterngeld
28.08.08Wenn Eltern privat für das Alter vorsorgen, darf Ihnen das beim Elterngeld nicht zum Nachteil gereichen. Das hat das Sozialgericht Aachen entschieden (AZ: S 13 EG 19/07). In dem Fall war einer Mutter das Elterngeld gekürzt worden, weil sie Teile ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge verwendete.
Dadurch sank das für das für die Berechnung des Elterngeldes maßgebliche Einkommen und in der Folge auch das Elterngeld selbst. Die Elternkasse berief sich darauf, dass die steuerfreien Beiträge der Altersvorsorge nicht zum steuerpflichtigen Bruttoeinkommen zählen und damit bei der Berechnung des Elterngeldes keine Rolle spielen dürfen.
Das sahen die Richter anders und stellten sich auf die Seite der Frau: Das Elterngeld als Lohnersatzleistung soll nach Meinung der Richter weggefallenes Einkommen kompensieren - egal , ob es nun zu versteuern ist oder nicht. Damit sind alle Einnahmen, die auf der Gehaltsabrechnung auftauchen, bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen - und die Frau konnte sich über eine Nachzahlung von rund 700 Euro Elterngeld freuen.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 13 EG 27/08) wird sich allerdings in der Revision noch einmal mit dem Fall befassen.
(Quelle: ddp)

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