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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung: Ist Selbstbeteiligung sinnvoll?

17.06.11

Viele Tarife in der privaten Krankenversicherung werben mit günstigen Beiträgen, wenn der Versicherte einer Selbstbeteiligung zustimmt. Auf den ersten Blick ist das für viele ein gutes Angebot.

Eine private Krankenversicherung vereinbart mit ihren Kunden eine umfassende Selbstbeteiligung: Die Kunden zahlen dann pro Jahr erst einmal eine Summe X selbst, bevor die private Krankenversicherung einspringt. In anderen Fällen erstreckt sich die Selbstbeteiligung nur auf einzelne Bereiche wie die Kostenerstattung für Zahnersatz. Hier zahlt der Versicherer nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten und deckelt zudem die Höhe der Erstattung auf eine bestimmte Summe. So kann es sein, dass Zahnersatz nur zu 60 Prozent erstattet wird und die Erstattungssumme insgesamt 15.000 Euro im Jahr nicht überschreiten darf.

Arbeitnehmer zahlen oft drauf

Aber auch, wenn die Selbstbeteiligung Prämie sparen hilft: Gerade Arbeitnehmer zahlen oft drauf. Wer als Arbeitnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, um monatlich Prämie zu sparen, darf die Rechnung nicht ohne den Chef machen. Denn während der zum monatlichen Beitrag einen Anteil von 50 Prozent zusteuern muss, bekommt der Arbeitnehmer keinen Zuschuss, wenn er krank wird und mit einer Selbstbeteiligung zur Kasse gebeten wird.

Und auch steuerlich ist die Selbstbeteiligung nicht unbedingt clever: Während nämlich die Prämie meist zu 80 Prozent absetzbar ist, wirken sich die durch die Selbstbeteiligung übernommenen Krankheitskosten steuerlich in der Regel kaum aus. Denn tatsächlich sind Krankheitskosten steuerlich absetzbar - aber erst dann, wenn die sogenannte Grenze der zumutbaren Belastbarkeit überschritten ist. Und die kann - je nach Familienstand - bis zu sieben Prozent des Einkommens ausmachen.

Erstattungen locken


Interessanter als das Modell einer von Anfang an vereinbarten Selbstbeteiligung kann übrigens das Angebot der privaten Krankenversicherer sein, nachträglich Prämien zu erstatten. Viele Gesellschaften bieten Prämienrückerstattungen, wenn über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Es locken dann Erstattungen von bis zu drei vollen Monatsbeiträgen - inklusive Arbeitgeberanteil. Der Vorteil: Die Versicherten haben es bei den Tarifen mit Rückerstattung dann selber in der Hand, am Jahresende nachzurechnen, ob sie eine kleinere Rechnung einreichen oder aber stattdessen eine Prämienerstattung wählen. Sie müssen nicht darauf wetten, dass sie gesund bleiben, sondern entscheiden selbst, ob sie die private Kasse in Anspruch nehmen oder nicht.

dapd