Aktuelles Private Krankenversicherung -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Private Krankenversicherung: Transparente Zahnspangen werden gezahlt
2.01.09Durchsichtige Zahnspangen sind kein reiner Modegag, sondern laut einem Gerichtsurteil auch medizinisch sinnvoll. Das hat Folgen für die private Krankenversicherung.
Das Amtsgericht München (AZ: 223 C 31469/07) hat erneut festgestellt, dass ein privater Krankenversicherer die Kosten für transparente Zahnspangen übernehmen muss, weil sie nicht nur aus ästhetischen Gründen verwendet werden, sondern auch medizinisch sinnvoll sind.
In dem Fall ging es um ein Kind, bei dem die private Kasse die Übernahme der entsprechenden Behandlungskosten ablehnte, weil sie diese für medizinisch nicht notwendig hielt. Das sahen die Richter jedoch anders und gaben den klagenden Eltern Recht.
Zur Begründung erklärten sie, dass die vorgesehene Behandlung notwendig sei, um den Behandlungszweck zu erreichen. Damit sei die private Krankenversicherung zur Kostenübernahme verpflichtet.
ddp

Jetzt bookmarken: