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Privatpatienten: Volle Krankenversicherungsbeiträge bei ALG II
13.08.09Der Sozialhilfeträger muss für Empfänger von "Hartz IV" (ALG II) auch die vollen Beiträge für eine private Krankenversicherung übernehmen.
Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg nach eigenen Angaben vom Donnerstag in zwei Eilverfahren entschieden. Bislang hatten die zuständigen Träger die Beiträge den Angaben zufolge "gedeckelt" und nur die Kosten übernommen, die für einen gesetzlich versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld II anfallen. Den Differenzbetrag mussten Sozialhilfeempfänger, die in der privaten Krankenversicherung waren, selbst übernehmen.
Diese Praxis finde im Gesetz keine Stütze, entschied das Landessozialgericht. Dem Versicherten "als schwächstem Glied in der Kette" könne es nicht zugemutet werden, die Folgen dieser gesetzgeberischen Unzulänglichkeit zu tragen. Eine Folge könne etwa sein, dass die Versorgung auf eine Notversorgung bei akuten Erkrankungen beschränkt werde. Eine weitere Folge könne sein, dass die Versicherung mögliche Beitragsrückstände aufrechne.
Der Versicherte müsse aber ohnehin schon mit dem Existenzminimum auskommen. Dem Gesetzgeber sei bewusst gewesen, dass hier eine Regelungslücke bestehe, hieß es weiter. Das Problem sei allerdings "vor dem Hintergrund der fehlenden politischen Einigungsmöglichkeiten" nicht gelöst worden.
Das Problem wird dadurch verschärft, dass seit Beginn des Jahres ALG-II-Empfänger nicht mehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Das gilt für alle, die ab 2009 Hartz IV beantragen. Um ihren Gesundheitsschutz nicht teilweise selbst zu zahlen, waren zuvor vermehrt Bedürftige in die Krankenkassen übergetreten.
(Beschlüsse vom 30. Juni und 8. Juli 2009; AZ: L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B)
ddp/tr

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