Ratgeber Banken -

Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps.

Banken

Projekt Anlageberatung: Was sich für Bankkunden ändert

1.02.10

Den Banken weht der Wind derzeit eisig ins Gesicht. Landauf, landab fordern Verbraucherschützer, Sparer und Politiker verschärfte Regeln für Finanzgeschäfte. Seit Anfang des Jahres ist auch die Anlageberatung neu reglementiert. Um sie steht es aber nach wie vor nicht zum Besten.

Die neue Anlageberatung: Der Inhalt von Beratungsgesprächen ist seit Anfang 2010 zu protokollieren.

Die neue Anlageberatung: Der Inhalt von Beratungsgesprächen ist seit Anfang 2010 zu protokollieren.

"Die große Blamage" betitelte die Zeitschrift "Finanztest" den Artikel über eine ihrer jüngsten Untersuchungen zur Qualität der Anlageberatung von Banken und Sparkassen. Das Ergebnis fiel in der Tat dürftig aus: Bei 147 in Filialen durchgeführten Beratungsgesprächen erreichten nur drei von 21 Geldinstituten die Note "befriedigend". Für Anleger ist das höchst unschön. Schließlich haben sie oftmals die Konsequenzen schlechter Beratungen zu tragen und zahlen im schlimmsten Fall mit dem Verlust des Ersparten einen hohen Preis dafür.

Wie das aussieht, wenn man über Nacht ein Großteil seines Vermögens verliert, hat man in den letzten Monaten drastisch vor Augen geführt bekommen. Ob bei Frank Plasberg oder Anne Will, in praktisch allen TV-Talkshows hierzulande kamen verzweifelte Lehman-Geschädigte zu Wort und berichteten, wie ihnen Risiko-Zertifikate als sichere Anlage verkauft wurden.

Die Banken selber geben zu: "Häufige Ursache der Qualitätsmängel ist, dass viele Anlageberater zu wenig auf die individuellen Voraussetzungen und Wünsche ihrer Kunden eingehen und einfach die aktuellen Standardangebote aus der Schublade ziehen", wie die ING-DiBa in einer Mitteilung schreibt. Die Qualitätsmängel kamen nicht von ungefähr. Jahrelang konnte der Vertrieb von Finanzprodukten in Deutschland völlig unbehelligt schalten und walten. In den 80er und 90er Jahren scheiterten Selbstverpflichtungen der Finanzbranche. Erst durch strengere Vorgaben aus Brüssel, etwa den 1999er "Aktionsplan für Finanzdienstleistungen" der EU mit gleich 42 Richtlinien - sie müssen in nationales Recht umgesetzt werden - kam eine schrittweise Regulierung auch hierzulande in Gang.

"Kundeninteressen oft verdrängt"


Die Politik spürt den enormen Handlungsdruck momentan. Gleich vier Bundesministerien arbeiten daran, den Finanzvertrieb neu zu regulieren. Ein erklärtes Ziel dabei: lückenlose Überwachung und Kontrolle von Finanzprodukten. Von dem Fall des Investmentgiganten Lehman Brothers aufgeschreckt, wurden von der Bundesregierung eilig Studien in Auftrag gegeben. Sie offenbarten nichts Gutes: So kam etwa heraus, dass deutlicher Reformbedarf beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen herrscht. Die "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" wurde eingeleitet. Der Plan soll eine Verbesserung beim Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen bewirken, die Qualität der Finanzberatung steigern und die Verbraucher in Finanzfragen unterstützen.

"Von Bankkunden und -mitarbeitern hören wir, dass sich in der Praxis wenig geändert hat und häufig immer noch die Vertriebsinteressen der Banken die Kundeninteressen verdrängen", sagt Julia Klöckner (CDU), parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sie gibt sich entschlossen: "Wenn die Banken in dieser entscheidenden Frage nicht selbst für Abhilfe sorgen, halte ich ein staatliches Eingreifen für erforderlich", so Klöckner.

Neue Protokollierungspflicht sorgt für Wirbel


Ab 1. Januar gibt es einschneidende neue Regelungen. Lässt sich ein Kunde etwa bei seiner Bank über Wertpapiere beraten, so sind die Banken ab jetzt aufgrund §34 Abs. 2a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, hierüber ein Protokoll zu erstellen. Der mehrseitige Fragebogen muss den Inhalt des Gesprächs wiedergeben. Will heißen: Es enthält Informationen über den Anlass der Beratung, die Dauer des Gesprächs, die persönliche Situation des Kunden, seine Wünsche sowie über alle von der Bank ausgesprochenen Empfehlungen. Eine Kopie des Papiers wird dem Kunden noch vor Abschluss des entsprechenden Wertpapiergeschäftes ausgehändigt. Mit der Erinnerungsstütze sollen sich beide Seiten absichern können. Und: Die Verjährungsfrist wurde von drei auf zehn Jahre ausgedehnt. Zeit genug also für Verbraucher, bei etwaigen protokollierten Unstimmigkeiten vor den Kadi zu ziehen.

Bei einer telefonischen Beratung erhält der Kunde das Protokoll naturgemäß meist erst später. Kauft die Bank Aktien oder Fonds sofort, und der Kunde widerspricht später dem ihm zugesandten Protokoll und tritt vom Kauf zurück, wie es das Gesetz binnen sieben Tagen zulässt, hat die Bank das Nachsehen - das ist vor allem dann der Fall, wenn der Kurs zwischenzeitlich in den Keller gegangen ist. Freilich: Viele Banken nehmen nur noch dann telefonisch Wertpapier-Order entgegen, wenn sich Geldinstitut und Kunde schon länger kennen.

Einheitlichkeit sucht man in der schönen neuen Bankenwelt in puncto Anlageberatung allerdings vergeblich. Wie der Bundesverband deutscher Banken erklärt, verfüge jede Bank über eine andere Kundschaft und diese frage auch unterschiedliche Wertpapiere nach. fragt, So sei auch die Beratung von Bank zu Bank entsprechend verschieden. Sprich: Sieht bei einem Kreditinstitut das Protokoll lediglich die Unterschrift des Beraters vor, hat bei einem anderen der Kunde ebenfalls zu signieren. Somit sehen die  Beratungsprotokolle nicht alle gleich aus. Schon jetzt zeigt sich außerdem, dass es trotz des neuen Gesetzes nicht jeder Berater überhaupt für nötig hält, das Gesagte schriftlich zu fixieren.

Vergleiche nutzen und vorbereitet sein

"Kein Anleger muss sich von seiner Bank in Bockshorn jagen lassen", sagt Hartmut Schmid, Finanzexperte bei Aspect Online. Stattdessen sollte man als Kunde dem Berater von Anfang an klar machen, dass seine Aussagen sehr kritisch gesehen werden. Eine gute Vorbereitung ist daher für jeden Anleger unumgänglich:

  • Checkliste mitbringen: Vor jeder Anlageberatung sollten Verbraucher sich genau überlegen, welches konkrete Ziel sie mit der Anlage verfolgen und ob sie absolut sicher investieren oder für höhere Ertragschancen auch bestimmte Anlagerisiken hinnehmen wollen. Hilfreich: die Finanzcheckliste des Bundesverbraucherschutzministeriums.
  • Marktkenntnis signalisieren und Anbieter vergleichen: Dank Internet können Anleger sich heute schnell einen Überblick verschaffen und vergleichen. So kann man etwa vorab nach möglichst günstigen Depots suchen, auf dem einmal Fonds lagern sollen. Auch bei komplexeren Beratungsthemen, wie etwa der  Altersversorgung, lohnt es sich, im Vorfeld zu recherchieren.
  • Überprüfung ankündigen: Bei wichtigen Anlageentscheidungen sollte man dem Berater klar machen, dass es beim ersten Beratungsgespräch nicht zur Vertragsunterschrift kommen wird. Lieber eine Nacht darüber schlafen und eine zweite oder dritte Meinung einholen.
  • Beratungsprotokoll aktiv mitgestalten: Schon beim Einstieg in das Beratungsgespräch sollten Anleger ihrem Gegenüber klar machen, dass sie auf dem Laufenden sind, was ihre Anlegerrechte angeht. Das gelingt aktuell recht leicht mit der Frage, in welcher Weise der Berater das seit Jahresbeginn bei Wertpapierberatungen gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll erstellen wird.

Von Christian Minaty ; Foto: Delta Lloyd