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Rechtsschutz auch bei Urlaubsstreitigkeiten
20.08.08Gebucht ist ein exklusives Strandhotel am Mittelmeer mit vielfältigen Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die versprochenen Leistungen vergebens und findet statt dessen Schimmel im Badezimmer.
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät: Mängel noch am selben Tag bei der Reiseleitung beanstanden, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein teureres Hotel zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der kann diesen im Allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter zurückfordern.
Mängel dokumentieren
Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich, eine Mängelliste zu erstellen und sich diese von der Reiseleitung sowie den Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen.
Nur so sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was zur Beschwerde Anlass gibt - soweit möglich - fotografieren.
Rechtsbeistand sicherstellen
Nur wer Mängel beweisen kann, kann den Reiseveranstalter nach der Rückkehr belangen und Schadenersatz fordern. Dies sollte man möglichst schnell und mit Hilfe eines Rechtsanwalts tun: Maximal einen Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
Materiell entschädigt wird man übrigens auch für die Zeit, die man - statt den Urlaub zu genießen - benötigte, um Mängel zu dokumentieren.
(Quelle: Presseportal)

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