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Rechtsschutzversicherung: Vorsicht bei Vertragsverlängerung

10.06.08

Wer seine Rechtsschutzversicherung erweitern möchte, muss damit rechnen, dass er durch die Vertragsverlängerung nicht sofort den gewünschten Schutz bekommt.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 12 U 89/07) hervor. Wird eine Rechtsschutzversicherung nämlich um ein bisher nicht eingeschlossenes Zusatzrisiko erweitert, muss der Versicherte sich für dieses Risiko auf eine neue Wartezeit einstellen.

In dem Fall hatte der Versicherte seine Versicherung um den Schutz in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten erweitert und die Versicherung vor Ablauf der neuen Wartezeit in Anspruch nehmen wollen. Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme mit Hinweis auf die neue Wartezeit jedoch ab. Zu Recht, wie die Karlsruher Richter jetzt entschieden.

(Quelle: ddp)