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Rechtstipp: Private Rentenversicherung vor Hartz IV zurückkaufen

1.09.08

Wer eine private Rentenversicherung gegen Einmalzahlung abschließt und dann Sozialleistungen beantragt, läuft Gefahr, dass er die Versicherung wieder zurückkaufen muss, um von dem Geld zunächst zu leben. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Mainz (AZ: S 7 AS 249/06) hervor.

Die Frau hatte den Rückkauf unter anderem mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass das Geld für ihre private Altersvorsorge gedacht ist und auch staatlich geförderte private Rentenversicherungen nicht zurückgekauft werden müssen.

Das sahen die Richter anders, denn während die Riester- oder Rürup-Rente nur zur Altersvorsorge verwendet werden können, ist das bei privaten Rentenversicherungen nicht gewährleistet. Bei ihnen kann das Kapital auch ausgezahlt werden.

Da die Frau einen nach Meinung der Richter auch hinnehmbaren Verlust von nur zwölf Prozent erleiden würde, wenn sie die Versicherung kündigt und zurückkauft, musste sie das Geld einsetzen, um davon zu leben. Der Staat musste zunächst keine Sozialleistungen zahlen.

 

(Quelle: ddp)