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Krankenversicherung

Rente ändert sich durch einheitlichen Krankenversicherungsbeitrag

5.12.08

Mit Einführung des einheitlichen Krankenkassenbeitragssatzes 2009 ändert sich für viele Senioren die Höhe der Rentenzahlungen.

Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilte, wird der einheitliche Beitragssatz von künftig 15,5 Prozent erstmals bei der Januarrente berücksichtigt. Dieser Beitragssatz werde auch in der Krankenversicherung der Rentner angewendet.

Bei versicherungspflichtigen Rentnern übernimmt den Angaben zufolge die Rentenversicherung ab 2009 einen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag von 7,3 Prozent. Den verbleibenden Beitragsanteil von 8,2 Prozent müssen die Rentner allein zahlen. Dafür entfällt für sie der bisherige zusätzliche Beitragssatz von 0,9 Prozent. Dieser Satz sei bereits im neuen Beitragssatz von 15,5 Prozent enthalten, hieß es.

Im Ergebnis zahlten künftig alle Rentner, deren Beitragssatz derzeit geringer als 14,6 Prozent sei, einen höheren Eigenanteil aus der Rente für ihre Krankenversicherung. Rentner mit einem Beitragssatz über 14,6 Prozent bekämen hingegen einen höheren Betrag ausgezahlt.

Die Rentenversicherung will die Rentner im Januar 2009 auf dem Kontoauszug ihrer Bank über die neue Rentenhöhe informieren. Freiwillig und privat versicherte Rentner, die einen Beitragszuschuss erhalten, bekämen in den nächsten Tagen ein Schreiben mit
Informationen über die geänderte Zuschusshöhe. Sie erhielten ab 2009 einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung von 7,3 Prozent der Rente.


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ddp