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Rentenversicherung: Steuerfrage wird in Karlsruhe entschieden
13.04.10Rentenbeiträge wie zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu Rürup-Rentenversicherung sind derzeit nur beschränkt als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Mehrere Streitfälle liegen bei den Bundesverfassungsrichtern in Karlsruhe.
Bereits vor vier Jahren hatten Steuerzahler geklagt, waren aber vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 34/07) gescheitert. Doch sie reichten gegen die Entscheidungen Verfassungsbeschwerden ein, sodass sich jetzt das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung der obersten Finanzrichter auseinandersetzen muss (Az. 2 BvR 288/10).
Wie die obersten Verfassungshüter entscheiden, ist unklar, die Steuerbescheide werden jedoch in diesem Punkt einen Vorläufigkeitsvermerk gemäß § 165 AO bekommen, sodass alle Steuerzahler bei einer positiven Entscheidung des Verfassungsgerichts profitieren werden. Auch die neue Rentenbesteuerung ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 201/09). Damit wird auch die Besteuerung bereits ausgezahlter Renten mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen.
ddp

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