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Rentenversicherungen weisen Kosten nicht transparent aus
28.05.10Am Beispiel der Rürup-Rente untersucht das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA), wie offen die Versicherer die Gebühren ausweisen. Das Fazit ist ernüchternd.
"Die derzeit gemachten Kostenangaben sind gänzlich ungeeignet, um das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der Kostentransparenz als Grundlage für den Vergleich von Produkten zu erreichen", heißt es in der Mitteilung zu einer vom ITA durchgeführten Studie. Die Verbraucher seien kaum in der Lage, die tatsächlich anfallenden Kosten einer Lebensversicherung nachzuvollziehen und verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen.
Seit Juli 2008 können Lebensversicherungen die meisten ihrer Gebühren nicht mehr verheimlichen. Damals trat die Informationspflichtenverordnung zum neuen Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. Diese Vorschrift fordert von den Vermittlern, jedem Angebot ein Produktinformationsblatt beizufügen. Darauf sind unter anderem Angaben zu machen, wie viel der Versicherer vom Anlegergeld für seine eigenen Aufwendungen abzieht. Anforderung des Gesetzgebers: Die Aussagen müssen inhaltlich richtig, übersichtlich und verständlich in knapper Form dargestellt sein.
Keiner perfekt, nur ein Viertel "Gut" oder "Sehr gut"
Zwei Jahre nach der Reform prüfte das ITA die Produktinformationsblätter von 109 Tarifen der Rürup-Rente, die von den 50 größten Lebensversicherern am deutschen Markt stammen. Dabei wurden die Darstellung und Offenlegung der einzelnen Kostenarten mittels vier Kriterien bewertet, die sich aus den Vorgaben des Gesetzgebers ableiten lassen: Inhaltliche Richtigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Knappheit. "Unter Berücksichtigung sämtlicher in der Studie erhobenen Prüfkriterien und Kostenangaben entspricht keines der untersuchten Produktinformationsblätter vollständig dem Formulierungsvorschlag des Gesetzgebers", resümiert Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA und Autor der Studie.
Er bemängelt vor allem, dass Kosten verschleiert werden, indem ihre Angabe in langen Absätzen versteckt, in nicht vorgeschriebener Form und von Ausführungen werblicher Art ummantelt dargestellt werden. Darüber hinaus werden Verbraucher mit der Angabe nicht notwendiger Zusatzinformationen in die Irre geführt, um von der eigentlichen Kostendarstellung abzulenken. Mehr als einem Viertel aller Tarife erteilte er dennoch eine Note "Gut" oder "Sehr gut".
Einheitliche Angaben gefordert
Die mangelnde Transparenz des Kostenausweises liegt nach Meinung des Studienautors auch an den gesetzlichen Vorgaben. Erstens müssten einige Kosten nicht zwingend aufgeführt werden. Zweitens ließ die Verordnung den Versicherern Gestaltungsspielraum, den diese ausnutzen. Er fordert deshalb, die Angaben zu vereinheitlichen. Vor allem zwei Zahlen seien zu veröffentlichen: eine Gesamtkostenkennzahl und eine Effektivrendite, das ist eine Angabe, um wie viel Prozent pro Jahr die Gebühren die Rendite schmälern und wie hoch die Rendite nach Gebühren liegt.
tr

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