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Kredit

Rentner haben Nachteile bei Kredit-Vergabe

12.03.10

Banken sehen Rentner gern als Festgeld-Kunden. Wollen die rüstigen Senioren aber einen Kredit, zögern die Geldhäuser.

Wie die Arag Rechtsschutzversicherung in einer Meldung mitteilt, häufen sich Fälle, in denen Banken bei Personen gehobenen Alters die Gewährung eines Ratenkredits ablehnen. Dabei bleibt die Generation der heutigen Ruheständler viel länger aktiv. Eine Weltreise oder eine verwegene Caravan-Tour sind längst keine Seltenheit mehr. Wenn die Ersparnisse nicht ausreichen, dann könnte ein Kredit bei der Verwirklichung der langgehegten Träume weiterhelfen.

 

Offensichtlich gehen Banken bei ihrer Beurteilung davon aus, dass aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr mit einer vollständigen Ratenrückzahlung zu rechnen ist. Der Kreditnehmer vererbt zwar auch seine Rückzahlungspflichten. Doch die Nachfolgegeneration kann das Erbe (und damit auch die Darlehensschulden) vollständig ausschlagen. Die meisten Restschuldversicherer bieten zudem Rentnern keinen Versicherungsschutz mehr an.

 

Einigen Kreditinstituten wird es dann zu heiß, sie stufen das finanzielle Risiko als zu hoch ein. So wird laut Arag-Meldung die Bonität oft gar nicht mehr geprüft. Einige Banken versuchen, das finanzielle Risiko gezielt durch Risikoaufschläge abzufangen. Naturgemäß wirkt sich dies auf den Zinssatz aus, der in diesen Fällen regelrecht abschreckend ist.

 

Pauschale Absage wegen des Alters ist ungesetzlich

 

Diese Praxis begegnet jedoch rechtlichen Bedenken, so die Experten des Rechtsschutzversicherers. Nach dem im Jahre 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Benachteiligung von Personen aufgrund des Lebensalters verboten. Über diesen Grundsatz setzen sich die Banken aber einfach hinweg, indem sie Rentnern Kredite grundsätzlich verweigern oder zu viel schlechteren Konditionen gewähren als anderen Personen.

 

Betroffene sollten sich gegen die Diskriminierung zur Wehr zu setzen, lautet die Empfehlung. Das kann im Einzelfall auch zum gewünschten Darlehensvertrag führen. Hierzu ist aber rasches Handeln erforderlich. Der Anspruch muss nämlich binnen einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Dafür ist ausreichend, dass der Betroffene Indizien darlegt, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Ein Indiz könnte beispielsweie eine diskriminierende Bemerkung des Kreditsachbearbeiters sein, daher sollte man zu den Gesprächen eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen. Das Kreditinstitut trifft dann die volle Beweislast, sollte es sich gegen diese Vermutung wenden wollen.

 

Zudem besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle des jeweiligen Kreditinstituts einzuschalten. Sowohl private Banken als auch Sparkassen, Volksbanken, Landesbanken und Bausparkassen unterhalten eigene Schlichtungsstellen. Deren Adresse hat der Bankenverband auf seiner Internetseite veröffentlicht.