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Riester-Rente: Was für Beamte zu beachten ist
24.11.10Mit der staatlich geförderten Altersvorsorge können auch Beamte und Soldaten ein finanzielles Polster für die Pension aufbauen. Sie müssen aber einige Besonderheiten beachten und die Riester-Rente als betriebliche Altersvorsorge funktioniert bei ihnen nicht.
Die grundsätzliche Förderung der Riester-Rente ist für Beamte nicht anders geregelt als für Arbeitnehmer. Sie erhalten die Grundzulage und ergänzend Kinderzulagen, die auf den Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben werden. Derzeit erhalten die Riester-Sparer selbst 154 Euro, pro Kind gibt es 185 Euro, ist der Nachwuchs erst ab 2008 auf die Welt gekommen, sind sogar 300 Euro fällig.
Neben den Zulagen für die Riester-Rente haben Beamte aber auch die Möglichkeit, ihre Sparbeiträge für die Riester-Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Sind die Steuervorteile durch die Absetzbarkeit der Riester-Rente höher als die Zulagen, wird die Differenz als Steuervorteil bar ausgezahlt.
Ohne Meldung an die Besoldungsstelle keine staatliche Zulage
Um Zulagen und Steuervorteile zu bekommen, brauchen Beamte ihre Sozialversicherungsnummer, die für die Anträge wichtig ist. Falls sie keine Sozialversicherungsnummer haben und als Beamte auch nicht rentenversicherungspflichtig sind, müssen Sie eine sogenannte Zulagennummer beantragen. Diese Nummer beantragen Beamte, Richter und Berufssoldaten über ihre Besoldungsstelle beziehungsweise über ihren Arbeitgeber bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Alle anderen Riester-Sparer bekommen die Nummer übrigens direkt zugeteilt - sie müssen sich dann um nichts kümmern.
Ganz wichtig: Bei Soldaten, Beamten oder Richter werden die Sozialversicherungsdaten nicht bei den Rentenversicherungsträgern gespeichert. Die Konsequenz: Sie bekommen nach Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages die Förderung der Riester-Rente nur dann, wenn Sie bei ihrer Besoldungsdienststelle oder ihrem Arbeitgeber eine Einverständniserklärung zur Weitergabe ihrer Einkommensdaten an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) abgeben. Damit ermöglichen Sie die Weitergabe der Einkommensdaten, die für die Berechnung Ihrer Zulagen erforderlich sind.
Wohn-Riester geht, "Riestern" über den Arbeitgeber funktioniert nicht
Auch wenn Beamte ohne Dienstbezüge beurlaubt sind, haben sie seit 2002 Anspruch auf die Förderung der Riester-Rente und können die Zulagen beantragen sowie den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. Beamte profitieren im Rahmen der Riester-Rente natürlich auch von der Neuregelung der Immobilienförderung im Rahmen des Wohn-Riester.
Was für Beamte im Rahmen der Riester-Rente allerdings nicht geht, ist die Verbindung der Riester-Rente mit der betrieblichen Altersvorsorge. Denn Beamte haben (nicht nur im Rahmen der Riester-Rente, sondern insgesamt) keine Möglichkeit, betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. Und damit ist auch die Förderung betrieblicher Altersvorsorge über die Riester-Rente nicht möglich. Beamte müssen also für die Riester-Rente immer privat Verträge abschließen.
dapd

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