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Rolex-Raub in Neapel: Versicherung muss zahlen

21.05.07

Eine Hausratsversicherung muss einem Kölner eine Rolex-Armbanduhr im Wert von 8250 Euro ersetzen, die ihm bei einem Einkaufsbummel in Neapel geraubt worden war.

 

Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil.

 

Im Gegensatz zu der beklagten Versicherung sahen die Richter kein Mitverschulden des Beraubten. Es sei nicht grob fahrlässig, mittags in der Innenstadt von Neapel auf einer belebten Einkaufsstraße eine wertvolle goldene Uhr zu tragen.

 

Brachialer Überfall

 

Der Kläger war bei einem Bummel in der Einkaufsstraße überfallen worden. Der unbekannte Täter hatte dabei das Opfer einige Meter mit sich gezogen, schließlich sogar über ein Auto, bis das Armband gerissen war. Dabei erlitt der Kölner Hautabschürfungen und verstauchte sich das Handgelenk.

 

Diesen Sachverhalt, den die Versicherung im Prozess bestritten hatte, sah der 9. Zivilsenat nach der Vernehmung von zwei Zeuginnen als erwiesen an.

 

Raub, kein Trickdiebstahl

 

Bei dem Geschehen handele es sich wegen der gezielten Gewaltanwendung um einen Raub im Sinne der Versicherungsbedingungen, nicht nur um einen bloßen Trickdiebstahl mit Überraschungseffekt, der nicht versichert gewesen wäre.

 

Auch habe das Opfer zwar eine wertvolle, nicht aber auffällige Uhr zur Schau getragen. Dabei sei er weder alleine, noch im Dunkeln oder auf abgelegenen Straßen unterwegs gewesen, sondern habe sich in Begleitung auch ortskundiger Einheimischer mitten am Tag auf einer belebten Einkaufstraße in Neapel befunden.

 

Sein Verhalten stelle demnach kein "grobes außer Acht lassen der verkehrsüblichen Sorgfalt" dar, entschieden die Richter weiter. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

 

 

 

(Quelle: ddp)