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Schadensersatz für Aktienverluste nicht immer erfolgreich
16.02.10Die eigene Bank wegen Verlust von Aktiengeschäften zu verklagen, weil man sich falsch beraten fühlt, ist trotz Lehman und Co. nicht immer erfolgreich.
Ein Delmenhorster Bankkunde erhält für seine Verluste aus Aktiengeschäften keinen Schadenersatz von seinem beratenden Kreditinstitut. Der Mann hatte 2008 Zertifikate gekauft, die - vor allem wegen des Kurseinbruchs der Hypo Real Estate - deutlich an Wert verloren. Verantwortlich dafür machte er die Bank und klagte vor dem Landgericht Oldenburg auf Schadenersatz in Höhe von rund 15.600 Euro. Unter anderem brachte er vor, seine Beraterin habe ihn nicht über die mit dem Kauf verbundenen Risiken aufgeklärt.
Mit einem Urteil vom 4. Februar, das erst am Montag bekannt wurde, hat das Landgericht diese Klage zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts konnte der Kläger nicht glaubhaft machen, dass er falsch beraten wurde. Natürlich sei die Bank dazu verpflichtet, bei ihrer Beratung das Wissen des Kunden und seine Risikobereitschaft zu berücksichtigen, hieß es.
Da er aber schon 2007 Zertifikate erworben und damit ebenfalls schon Verluste gemacht hatte, hätte sich der Kläger bei dem weiteren Kauf im Jahr 2008 über das Risiko durchaus im Klaren sein müssen, wie das Gericht fand. Dass der Kurs der HRE-Aktie sich nicht wieder erholen würde, sei zudem für die Beraterin im April 2008 nicht absehbar gewesen. Der Kläger hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg einzulegen.
ddp/min

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