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Schadenstäuschung ruiniert Versicherungsschutz
3.05.07Versicherte verlieren ihren Versicherungsschutz, wenn sie versuchen, die Assekuranz über den Umfang eines Schadens zu täuschen.
Dabei reicht es nach einem Urteil des Landgerichts Duisburg aus, wenn erst nach Abgleich verschiedener Unterlagen klar wird, dass die eingereichten Belege falsch sind.
In dem Fall hatte ein Versicherter nach einem Wasserschaden Rechnungen und Belege eingereicht, die mit dem gemeldeten Schaden überhaupt nichts zu tun hatten, wie ein Vergleich von Rechnungen und Arbeitsnachweisen der Handwerker bewiesen habe.
(Quelle: ddp)

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