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Wohngebäudeversicherung

Schäden nach Hagel müssen auch vom Hagel kommen

24.07.09

Nicht jeder Hagelschaden besteht darin, dass Tennisball große Hagelkörner spektakulär in Scheiben einschlagen.

In einem vor dem Landgericht Schwerin verhandelten Fall ging es um einen Hagelschaden, der zu defekten Dachschindeln geführt hatte. Das Problem dabei war, dass der Versicherte selbst erklärt hatte, dass es durch den Hagelschauer zu einem Temperatursturz gekommen sein, wobei dieser Temperatursturz dann verantwortlich gewesen sei für Spannungsrisse in den Dachschindeln des versicherten Hauses.

Die Versicherung weigerte sich zu zahlen und bekam vor Gericht Recht. Denn wenn der Temperatursturz die letzte Ursache für den Schaden gewesen sei, dann ist das eine Ursache, die nicht versichert ist, denn bei Temperaturstürzen hilft die Wohngebäudeversicherung nicht.

(AZ: 6 S 32/09)