Aktuelles Haftpflichtversicherung -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Schlauch geplatzt – welche Versicherung zahlt?
24.09.09Ein Wasserschaden bei Wasch- oder Spülmaschine wird schnell zum Fall für Hausrat-, Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung. Der Bund der Versicherten (BdV) erläutert in einer Meldung, wer wann zahlt.
Wer seine Wasch- oder Spülmaschine einschaltet, muss mit dem Schlimmsten rechnen. Denn wenn er nicht unablässig die ordnungsgemäße Funktion überprüft, kann es bei einem Wasserschaden kompliziert mit der Versicherung werden. Wie der BdV mitteilt, urteilen die Gerichte unterschiedlich.
Eine entscheidende Frage lautet: Wo befand sich der Bewohner zum Zeitpunkt des Schadeneintritts? Hat er den Wasch- oder Spülvorgang regelmäßig optisch und akustisch überprüft, ist alles in Ordnung. Hat er dagegen nicht laufend nachgeschaut oder sogar das Haus verlassen, handelt er grob fahrlässig. BdV-Chefin Lilo Blunck: "Dann wird es haarig. In solchen Fällen haben häufig Richter das letzte Wort."
Zuständig sein können in solchen Fällen gleich drei Versicherungen: die Wohngebäude-, Privathaftpflicht- sowie die Hausratversicherung. Die alles entscheidende Frage ist immer: Hat der Wasch- oder Spülmaschinenbetreiber grob fahrlässig gehandelt oder nicht? Ein klassischer Schaden: Die Waschmachine eines Mieters im Badezimmer läuft aus – Schlauch geplatzt. Beschädigt sind die Badezimmermöbel des Wohnungsinhabers sowie die Raumwände.
Die Wohngebäudeversicherung reguliert die Schäden am Haus zum Neuwert, prüft aber zugleich, ob sie sich Geld vom Mieter zurückholen kann. Das kann der Versicherer, wenn grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Der Mieter hat dann allerdings die Chance, dass seine private Haftpflichtversicherung für ihn einspringt. Falls ihm nur einfache Fahrlässigkeit vorgehalten werden kann und er über die Nebenkosten an den Prämien der Wohngebäudeversicherung beteiligt ist, braucht er nichts zu bezahlen. Bei Vorsatz muss der Mieter aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen.
Für die in Mitleidenschaft gezogenen Möbel des Mieters kommt dessen Hausratversicherung auf. Bei grober Fahrlässigkeit tritt die allerdings nur ein, wenn die Police eine solche Regelung ausdrücklich vorsieht. "Was sich hier so eindeutig liest", schränkt Lilo Blunck ein, "sehen die Richter nicht immer so klar." Was dem einen als grob fahrlässig erscheint, ist sehr häufig für den anderen Juristen noch einfache Fahrlässigkeit.
Dieses in der Praxis immer wieder festzustellende Phänomen macht die generelle Beurteilung der Fälle schwierig. Der BdV empfiehlt deshalb: "Geräte nicht unbeaufsichtigt laufen lassen und dafür sorgen, dass sich in der Zuleitung ein Aqua-Stopp befindet. Am Schluss schalten Sie die Maschine ab und schließen Sie den Zulauf."

Jetzt bookmarken: