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Unfallversicherung

"Schwatz" auf dem Arbeitsweg kostet Versicherungsschutz

15.03.10

Unterbrechen Arbeitnehmer ihren direkten Arbeitsweg für ein Privatgespräch, das länger als nur wenige Minuten dauert, kostet dies den Versicherungsschutz.

Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe. Im dem konkreten Fall hatte der Kläger, ein Beschäftigter einer Zeitarbeitsfirma, auf dem Weg zur Arbeit einen früheren Kollegen besucht, der bei einem unmittelbar an der Wegstrecke gelegenen Betrieb arbeitete. Während der folgenden Unterhaltung wurde der Kläger von einem Lkw überrollt und schwer verletzt.

Die gesetzliche Unfallversicherung erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an, weil sich der Kläger vom direkten Weg zur Arbeit entfernt habe. In dem folgenden Gerichtsverfahren merkten die Richter zwar an, dass der Versicherungsschutz nicht automatisch ende, nur weil ein Arbeitnehmer von der kürzesten Wegstrecke abweiche oder den Weg unterbreche. Allerdings dürfe die Unterbrechung nur sehr geringfügig sein, ein etwa zehnminütiges Privatgespräch sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bereits zu lang.

Private Unfallversicherung würde einspringen

Aus dem Unfallhergang ergebe sich, dass das Gespräch mit dem Ex-Kollegen mehrere Minuten gedauert habe. Da das Firmengelände zudem nicht mehr zum "öffentlichen Verkehrsraum" gehöre, sei der Unfall kein Arbeitsunfall und die gesetzliche Unfallversicherung entsprechend nicht zuständig. (SG Karlsruhe, Urteil vom 25. Februar 2010, Az. S 4 U 2233/09)

Glück im Unglück hat man in so einem Fall, wenn man eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Sie zahlt bei einem Unfall mit Invalidität auch dann, wenn man zuvor einen Umweg auf dem Weg von oder zu der Arbeit gemacht hat oder wie in diesem Beispiel ein längeres Privatgespräch geführt hat.

ddp/min