Aktuelles Krankenkasse -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Schwierige Regeln um Zusatzbeitrag und Sozialausgleich
7.07.10Nach langem Streit hat sich die schwarz-gelbe Koalition auf die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt. Für die Versicherten heißt das vor allem eins: Es wird teurer.
Nachfolgend Erklärungen zu den wichtigsten Punkten des Konzepts.
Kassenbeiträge: Der allgemeine Beitragssatz für gesetzlich Versicherte steigt ab dem 1. Januar 2011 von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer zahlen künftig 8,2 Prozent ihres Bruttolohns, die Arbeitgeberseite trägt 7,3 Prozent. Beide Anteile werden eingefroren. Die Versicherten müssen für Kostensteigerungen im System aber über Zusatzbeiträge aufkommen. Die Arbeitgeber bleiben von solchen Mehrbelastungen dagegen verschont.
Zusatzbeiträge: Die gesetzlichen Krankenkassen können bereits jetzt von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen, wenn sie mit ihren Einnahmen nicht auskommen. Dieser ist bislang jedoch gedeckelt - auf pauschal acht Euro monatlich oder auf ein Prozent des Bruttoeinkommens. Diese Deckelung fällt künftig weg. Die Kassen haben damit bei der Festlegung der Zusatzbeiträge freie Hand. Die Mehrbelastung wird allerdings nicht mehr prozentual erhoben, sondern nur noch als fester Euro-Betrag. Das heißt, die Zusatzbeiträge variieren zwar von Kasse zu Kasse, sind für alle Mitglieder innerhalb einer Kasse aber gleich.
Höhe der Zusatzbeiträge: Die Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung werden künftig über Zusatzbeiträge ausgeglichen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) berechnet dazu jedes Jahr einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der hochgerechnet auf alle Versicherten nötig wäre, um das Finanzloch im System zu stopfen. Die Formel: Defizit durch die Gesamtzahl der gesetzlich Versicherten durch zwölf Monate. Daraus ergibt sich ein monatlicher Durchschnittssatz, der entscheidend für den "Sozialausgleich" ist. Da das Defizit im kommenden Jahr über Einsparungen und die allgemeine Beitragserhöhung gedeckt wird, rechnet das Gesundheitsministerium für 2011 nicht mit Zusatzbeiträgen auf breiter Front. 2012 wird - über alle Kassen gerechnet - ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von acht Euro erwartet, 2013 bereits ein Satz von zwölf Euro und 2014 ein Betrag von 16 Euro.
"Sozialausgleich": Für Geringverdiener ist ein "Sozialausgleich" über Steuern geplant. Das heißt, wer sich den Zusatzbeitrag nicht leisten kann, bekommt Hilfe vom Staat. Geringverdiener können aber nicht damit rechnen, dass der Zusatzbeitrag ganz übernommen wird, sondern nur teilweise. Theoretisch können sie auch Geld herausbekommen - etwa wenn das BVA einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag festsetzt, die eigene Kasse aber gar keinen Extra-Beitrag verlangt. Dieser Fall ist jedoch wenig wahrscheinlich.
Das Verfahren des "Sozialausgleiches" ist reichlich kompliziert. Eine Beispielrechnung: Das Bundesversicherungsamt hat für das Jahr einen Durchschnittszusatzbeitrag von 15 Euro festgelegt. Die eigene Krankenkasse verlangt jedoch 20 Euro. Ausschlaggebend ist nun das eigene Einkommen. Übersteigt der BVA-Durchschnittswert zwei Prozent des Bruttoeinkommens, gibt es einen Zuschuss. Andernfalls nicht. Für einen Geringverdiener mit 500 Euro Bruttoeinkommen liegt die Zwei-Prozent-Grenze bei zehn Euro. Er hat also Anspruch auf einen Zuschuss. Die fünf Euro Differenz zum Durchschnittssatz von 15 Euro bekommt er bezahlt. Von den verlangten 20 Euro seiner Kasse muss er aber trotzdem 15 Euro selbst zahlen. Für einen Gutverdiener mit 5000 Euro Bruttolohn liegt die Zwei-Prozent-Einkommensgrenze bei 100 Euro. Er hat also keinen Anspruch auf staatliche Hilfe und zahlt die 20 Euro Zusatzbeitrag komplett aus eigener Tasche.
Abwicklung des "Sozialausgleichs": Der "Sozialausgleich" soll direkt über die Lohnabrechnung laufen. Arbeitnehmern wird hier wie gewohnt der Kassenbeitrag abgezogen. Wer zusätzlich Anspruch auf einen Steuerzuschuss hat - beispielsweise fünf Euro - , erhält diese fünf Euro als Plus beim Nettoeinkommen. Der Arbeitgeber zahlt dafür fünf Euro weniger in den Finanztopf der gesetzlichen Kassen, den Gesundheitsfonds. Die entstehende Lücke wird über Steuergeld wieder aufgefüllt. Für Rentner läuft die Abwicklung in ähnlicher Weise über die Rentenversicherung.
Kassenwechsel: Die Möglichkeit der Kassen, unterschiedliche Zusatzbeiträge zu erheben, soll den Wettbewerb ankurbeln. Denn die Versicherten haben die Wahl: Führt ihre Kasse einen Zusatzbeitrag ein oder schraubt diesen nach oben, haben die Mitglieder die Möglichkeit, zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Dazu gilt ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten.
Einsparungen: Neben den Änderungen auf der Einnahmeseite will die Koalition auch bei den Ausgaben kürzen. Betroffen sind Pharmaindustrie, Krankenhäuser, Ärzte und die Krankenkassen. Geplant sind unter anderem ein Preisstopp und höhere Rabatte bei Arzneimitteln und eine Begrenzung der Ausgabensteigerungen bei Ärzten und Krankenhäusern. Auch die Verwaltungskosten der Versicherer werden in den kommenden beiden Jahren eingefroren. Das Gesamtpaket soll 2011 Einsparungen von 3,5 Milliarden Euro bringen und 2012 rund vier Milliarden Euro.
ddp

Jetzt bookmarken: