Aktuelles Steuern -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Selbstanzeige: Steuersünder gehen straffrei aus
4.02.10Eine Selbstanzeige beim Finanzamt ist wegen der Nachzahlung plus üppiger Zinsen meist teuer. Dafür gibt es aber völlige Straffreiheit.
Nahezu weltweit öffnen sich die Steueroasen für Auskünfte an ausländische Finanzbehörden, das Kontrollnetz des heimischen Fiskus wird immer dichter und über angebotene Bankdaten werden die Schwarzgelder gleich auf CD geliefert. Damit werden Anleger immer gläserner und denken verstärkt darüber nach, ihre Vergehen dem Finanzamt über eine Selbstanzeige zu melden. Die ist zwar meist teuer, bringt dafür aber die völlige Straffreiheit. Der Sparer kann anschließend wieder ruhiger schlafen, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist.
"Der Ausweg einer Selbstanzeige steht jedem Steuersünder offen", erläutert Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner Stolz Mönning Bachem. Hierüber lassen sich im Nachhinein zu gering oder überhaupt nicht deklarierte Kapitaleinnahmen korrigieren. Die freiwillige Meldung ist formlos möglich, muss aber die Vergehen komplett enthalten. Hierüber muss das Finanzamt im Prinzip in die Lage versetzt werden, ohne weiteren Aufwand geänderte Steuerbescheide erlassen zu können.
Notwendig sind also in der Praxis genaue Zahlenangaben, die durch Unterlagen belegt werden. Dann geht der Sünder in Hinsicht auf die nachgemeldeten Taten straffrei aus, muss sich also weder dem Gericht stellen, noch Geldbußen zahlen. „Das gelingt aber nur, wenn er die hinterzogenen Beträge pünktlich und vollständig nachzahlt“, betont die Expertin.
Die Verjährungsfrist verlängert sich bei Hinterziehung von den üblichen vier auf zehn Jahre. Da sie erst mit Abgabe der Erklärung und damit frühestens im Folgejahr beginnt, verjähren Steuersünden aus 1999 frühestens Neujahr 2011. Damit kann das Finanzamt noch eine Reihe von alten und bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden gemäß den nachgemeldeten Angaben nach oben korrigieren. Durch die Selbstanzeige ergeben sich meist hohe Nachzahlungen. Denn zur Einkommen- und Kirchensteuer kommen auch noch Solidaritätszuschlag und Hinterziehungszinsen hinzu.
Steuerhinterziehung lohnt sich nicht
Letztere belaufen sich auf ein halbes Prozent pro Monat und somit sechs Prozent pro Jahr. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt der Verkürzung, also dem Datum des Steuerbescheids mit den lückenhaften Daten. Sie endet mit Begleichung der Nachforderung beim Finanzamt. Das kann innerhalb des zehnjährigen Nachzahlungszeitraums dazu führen, dass auf die alten Steuersünden 60 Prozent Zinsen fällig werden.
Eine Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige kommt laut Gesetz nur in Betracht, wenn dem Fiskus die gemeldete Tat zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt war, der Sünder also neues Material liefert. Das ist nicht mehr der Fall, wenn der Hinterzieher mit einer Entdeckung seiner Tat etwa wegen einer anonymen Anzeige rechnen musste, Betriebsprüfer oder Steuerfahndung bereits vor der Tür stehen oder bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist. Die Beamten sind grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, nach Eingang einer Selbstanzeige ein Strafverfahren zur Prüfung der formal korrekten Angaben einzuleiten. "Insoweit kann es im Nachhinein dazu kommen, dass wider Erwarten wegen formaler Fehler oder zu später Anzeige keine Straffreiheit eintritt", mahnt Wänger.
Die Vorschriften verlangen nicht, dass es wegen der Selbstanzeige zu Nachzahlungen kommen muss. So gibt es auch dann Straffreiheit, wenn sich auf Grund der erstmaligen Anrechnung von Zinsabschlag und Kapitalertragsteuer per Saldo sogar eine Erstattung ergibt. Werden bislang unversteuerte Kapitaleinkünfte im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklärt, enthält die Meldung auch die damals einbehaltenen Steuerabzugsbeträge. Die muss das Finanzamt allerdings zugunsten des Sünders nur innerhalb der regulären vierjährigen Frist und auch nur in offenen Bescheiden berücksichtigen. Denn die bei Steuerhinterziehung geltende zehnjährige Verjährungsfrist greift nur bei Schäden zu Lasten des Fiskus.
Dies ist aber die Ausnahme. Bei einer Selbstanzeige kommt es in der Regel zu hohen Nachforderungen des Fiskus. "Allerdings wäre die Steuer bei sofortiger Deklaration in gleicher Höhe und der Zinseszinseffekt auf die Kapitalerträge deutlich geringer angefallen", resümiert Wänger. Steuerhinterziehung lohnt sich nicht!

Jetzt bookmarken: