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Hausratversicherung

So bleiben Fahrradfahrer immer auf der sicheren Spur

17.03.10

Kaum wird es langsam wärmer, da treten die Bundesbürger wieder kräftig in die Pedale: Der Fahrradtourismus in Deutschland hat trotz Wirtschaftskrise sogar insgesamt zugelegt. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Radler auf einige Policen nicht verzichten.

Unbeschwertes Radeln mit den richtigen Versicherungen.

Unbeschwertes Radeln mit den richtigen Versicherungen.

Radeln boomt hierzulande: Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) standen zu Beginn des Jahres 2008 rund 70 Millionen Fahrräder in den privaten Haushalten Deutschlands. Nach den aktuellen Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 war in knapp 80 Prozent der Privathaushalte mindestens ein Fahrrad vorhanden. Zwanzig Jahre zuvor waren es 70 Prozent.

Auch die Beherbergungsbetriebe in radtouristischen Regionen und an Radfernwegen verzeichneten im vergangenen Jahr deutliche Zuwächse. Das geht aus der Radreiseanalyse 2010 hervor, die der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin vorstellte. Als ein Beispiel für die positive Entwicklung führt Thomas Froitzheim vom ADFC-Bundesvorstand den Ruhrtal-Radweg an. Die Beherbergungsbetriebe an der Strecke hätten 2009 einen Zuwachs von 13 Prozent bei Radtouristen registriert. Beliebteste Radfernwege im Inland sind der Studie zufolge wie im Vorjahr der Elbe-, der Main- und der Weser-Radweg. Bei den Radreiseregionen liegen ebenfalls wie im vergangenen Jahr Bayern, Franken und Mecklenburg-Vorpommern in der Gunst der Radtouristen ganz vorn.

1.000 gestohlene Räder pro Tag

Die Freude über die Bewegung an der frischen Luft weicht jedoch blanker Wut, wenn Radler auf ihren Ausflügen durch Stadt und Land ihr Gefährt an einen Langfinger verloren haben. Ein Blick auf die Kriminalstatistik beweist: Jedes Jahr werden 360.000 Fahrraddiebstähle gemeldet - anders ausgedrückt sind es somit rund 1.000 entwendete Fahrräder pro Tag. Sie werden "geklaut, verscheuert oder einfach in den Straßengraben geworfen", wie es der ADFC in seiner Kriminalstatistik schreibt. Oftmals sind amateurhafte Gelegenheits-Diebe am Werk, nur selten handelt es sich um Profis. Der Verband empfiehlt, das Leben solch üblen Zeitgenossen von Anfang schwer zu machen: Mit robusten Schlössern, sinnvoll gewählten Parkplätzen, einer Fahrrad-Codierung und einer Fahrrad-Versicherung ist man auf der sicheren Seite.

Nachts zwischen 22 und 6 Uhr können Radfahrer meistens nur eingeschränkt darauf vertrauen, dass sie im Falle eines Fahrraddiebstahls eine Entschädigung erhalten. "Die sogenannte Nachtzeitklausel in vielen Hausratversicherungen gewährt nur dann Versicherungsschutz, wenn sich das Rad während dieser Zeit in Gebrauch oder zumindest in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand", sagt Versicherungsexpertin Sabine Goebel vom Vergleichsportal Aspect Online. Wer sein Rad auch draußen gut versichert wissen möchte, schließt eine Deckungserweiterung für Fahrräder ab. "Der Gebrauch des Fahrrads endet, sobald der Benutzer das Rad abstellt und beschließt, es in dieser Nacht nicht mehr zu fahren", sagt ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Stelle jemand sein Fahrrad um 19:25 Uhr draußen ab, um anschließend mit einem Kollegen zur bis nach 6 Uhr dauernden Nachtschicht zu fahren, war der Gebrauch mit dem Abstellen beendet, wie das Amtsgericht Osnabrück entschied (AG Osnabrück, 15 C 224/91).

Zweirad in Hausratversicherung einschließen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtsprechung bestätigt: Das oberste Gericht in Zivilsachen hält die Nachtzeitklausel für eine "objektive Risikobegrenzung". Nachts werde von vornherein nur ausschnittsweise Deckung gewährt, unabhängig von einem nachlässigen oder sorgfältigen Verhalten des Versicherungsnehmers. Deshalb nutzte es dem Besitzer des gestohlenen Fahrrads in diesem Fall auch nichts, dass er es an einem Gitter angekettet hatte. Da für den größten Teil des Tages Versicherungsschutz zugesagt und nachts die Entwendung von Fahrrädern eher wahrscheinlich sei, sieht der BGH in der streitigen Klausel auch keine unangemessene Benachteiligung. Dass der Versicherer für die Nachtzeit nur eingeschränkten Versicherungsschutz verspreche, sei für den Versicherungsnehmer ebenso zumutbar wie die ungünstige Verteilung der Beweislast (BGH, Urteil vom 18.06.2008, IV ZR 87/07).

Der ADFC rät, verschiedene Angebote von Hausratversicherern zu vergleichen. Im Aspect-Online-Rechner für Hausratversicherungen können Sie Fahrraddiebstahl einschließen und die Entschädigungssumme festlegen. Das lohnt sich vor allem bei teuren Rädern. Die Polizei gibt folgende Tipps, um den "Radl"-Klau zu verhindern:

  • Schließen Sie Rad und Rahmen Ihres Fahrrads stets an einem festen Gegenstand an – auch in Fahrradabstellräumen.
  • Geeignet sind ausschließlich besonders massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser.
  • Füllen Sie Ihren Fahrradpass sorgfältig aus und verwahren Sie ihn sicher in Ihren persönlichen Unterlagen. Der Fahrradpass mit eingetragener Rahmennummer hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen.
  • Bringen Sie gut sichtbar den Aufkleber "Finger weg – Mein Rad ist codiert!" an. Dies schreckt mögliche Fahrraddiebe ab, indem es signalisiert: Der Eigentümer hat für eine polizeiliche Sachfahndung vorgesorgt.
  • Lassen Sie Ihr Fahrrad von Fachleuten codieren oder auf andere Weise dauerhaft individuell kennzeichnen. Am besten eignet sich dazu eine eingravierte Nummer, die nur schwer entfernt und notfalls auch mit Hilfe der Kriminaltechnik wieder sichtbar gemacht werden kann. Der alphanummerische Code mit chiffrierten Informationen zum Besitzer kann von vielen Fundämtern und den Polizeidienststellen decodiert werden.


Haftpflichtversicherung wichtig für selbstverschuldete Schäden


Eine private Haftpflichtversicherung ist quasi "Pflicht" für alle passionierten Radler. Denn wenn sie einen Unfall zu Fuß oder mit dem Rad schuldhaft verursachen, übernehme laut ADFC die Haftpflichtversicherung die bei anderen aufgetretenen Schäden. "Sie sollten Ihrer Versicherung den Unfall auch dann detailliert melden, wenn Sie sich unschuldig fühlen. Der Versicherungsnehmer ist meist dazu verpflichtet, und die Schuldfrage kann später vor Gericht anders entschieden werden, als Sie zunächst dachten. Die Versicherung kann sich sonst weigern, den Schaden zu übernehmen", so der ADFC weiter.

Foto: ADFC/Marcus Gloger