Aktuelles Hausratversicherung -

Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Hausratversicherung

So geht auf der Kreuzfahrt der Reisespaß nicht baden

7.05.10

Eine Kreuzfahrt, die ist lustig, eine Kreuzfahrt, die ist schön, wie ein gängiges Sprichwort lautet. Sie kann aber auch ganz schön teuer werden. Denn was passiert, wenn dem Fahrgast aus der Kabine Gegenstände gestohlen werden und er keine passenden Versicherungen dabei hat?

Kreuzfahrten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei den Deutschen. Insgesamt konnten die Veranstalter von Hochsee- und Flusskreuzfahrten im vergangenen Jahr über 1,4 Millionen Passagiere - und damit über zehn Prozent mehr als 2008 - auf ihren Schiffen begrüßen. Die Anbieter von Hochseekreuzfahrten verbuchten gegenüber dem Vorjahr erneut ein kräftiges Gäste-Plus von 13,2 Prozent auf erstmals über eine Million Urlauber. Flusskreuzfahrten-Veranstalter steigerten ihre Passagierzahlen um 3,2 Prozent. Das sind zentrale Ergebnisse der Kreuzfahrtenmarktstudie 2009 des Deutschen ReiseVerband (DRV).

Über 400 Hochsee-Kreuzfahrtschiffe gibt es, die derzeit auf den sieben Weltmeeren fahren. Deren Qualität unterscheidet sich deutlich und reicht von 3*- bis 5*-Schiffen. Die besten und größten Luxusliner bieten jeden erdenkbaren Komfort und den Gästen zahlreiche Aktivitäten an. 

"Rettungsanker" Auslandskrankenversicherung


Wer ganz entspannt in See stechen und sich auf die interessanten Landgänge freuen will, sollte sich jedoch vorsehen. Was auf keinen Fall im Reisegepäck fehlen sollte ist eine Auslandskrankenversicherung. Für nur wenig Geld kann der Reisende versichern, was die gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlen. Zwar müssen Reisende für die Rechnung des Schiffsarztes selbst aufkommen. Den Beleg geben Versicherte dann aber einfach an ihre Auslandskrankenversicherung weiter und bekommen den Betrag in der Regel erstattet. Sehr wichtig kann die Police werden, wenn ein medizinisch notwendiger Rücktransport anstehen sollte.

Den zahlt die Gesetzliche beispielsweise gar nicht, und die private Krankenversicherung springt auch nur ein, wenn das Teil des Vertrags ist. Welche Police für den Kreuzfahrer Sinn machen kann, ist die Reiserücktrittskosten- mit Reiseabbruchversicherung. Denn bei einem so teuren Urlaub können die Stornokosten richtig weh tun, falls die Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Für weniger kostspielige Urlaubstrips lohnt sich ein solcher Kontrakt allerdings kaum.

Abgeschlossen werden muss die Versicherung eine oder zwei Wochen nach der Buchung. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), sagt dazu: "Schauen Sie genau in die Bedingungen, denn da sind die zulässigen Rücktrittsgründe präzise beschrieben." Urlauber mit Kreditkarte sollten sich nicht vollkommen auf die mit der Karte erworbenen "Versicherungen" verlassen. Die häufig enthaltene Reiserücktrittskosten- und Auslandskrankenversicherung seien meist nur "Light"-Versionen mit begrenztem Leistungsumfang. Lilo Blunck: "Hinzu kommt, dass diese Policen immer nur gültig sind, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt worden ist."

Hausratversicherung leistet an Bord nicht immer, im Hotel schon

In Sachen Diebstahl ist ebenfalls Vorsicht geboten. Auch wenn der Dieb nicht sofort von einem Schiff entweichen kann - auch auf dem Meer wird gern mal geklaut. Vor allem, wenn das Schiff im Hafen liegt, sollte jeder seine Kabine gut verschlossen haben. Trotz intensiver Kontrollen können sich "blinde Passagiere" zumindest zeitweilig an Bord schleichen und in die eigene Kajüte einbrechen. Bargeld, Wertgegenstände und Schmuck sollten grundsätzlich im Safe deponiert werden.

BdV-Chefin Lilo Blunck dazu: "Auch wenn es anzunehmen wäre, die Hausratversicherung springt keineswegs immer ein." Das Schiff sei mobil und kein Gebäude, so dass "der Versicherer bei Diebstahl aus der Schiffskabine abwinkt". Interessenten, die gerne auf Kreuzfahrt gehen, sollten daher im Kleingedruckten nachlesen, ob die Hausratversicherung auch für Diebstähle auf hoher See aufkommt. Manchmal sind bei Kreuzfahrten auch Hotelübernachtungen vorgesehen. "Wenn ein Dieb etwas aus dem Hotelzimmer entwendet, reguliert die Hausratversicherung in der Regel den Schaden", sagt Sabine Goebel, Versicherungsexpertin bei Aspect Online.