Aktuelles Stromanbieter -
Informationen zu den Themen Energie, Strom und Gas

Solaranlage: Lieferant haftet nicht für Höhe des Strompreises
30.03.11Sich um die Vergütungshöhe bei Solarstrom zu kümmern, ist Sache des Anlagenbetreibers. Der Verkäufer haftet nicht für einen falsch genannten Betrag.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 1 U 31/10) wies laut Arag Rechtsschutzversicherung in einem grundlegenden Urteil die Zahlungsklage eines Hauseigentümers ab. Der Kläger hatte sich auf dem Dach seines Hauses eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Allerdings wurde sie in den Jahren 2007 und 2008 in zwei Teilen geliefert. Da die so genannte Einspeisevergütung für den mit der Anlage produzierten Strom von Jahr zu Jahr geringer wird, erhielt der Kläger für den zweiten Teil der Anlage einen geringeren Kilowattpreis als für den ersten.
Dies wollte der Kläger nicht akzeptieren, denn der Lieferant habe ihm zugesichert, dass er für die gesamte Anlage die höhere Strompreis-Vergütung bekomme. Nach Ansicht des Klägers haftet daher der Lieferant für die ihm die entgangene Vergütung aus der Stromeinspeisung, die er mit rund 10.000 Euro bezifferte. Die Saarbrücker Richter sahen dies anders und machten deutlich, dass eine Haftung nur für Mängel an der Anlage in Frage kommt. Diese funktionierte jedoch anstandslos, so dass es für die Forderung des Klägers keine Rechtsgrundlage gab.

Jetzt bookmarken: