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Spaziergänge nicht von Unfallversicherung abgedeckt
11.12.09Die Unfallversicherer haben eine Definition festgelegt, die einen versicherten von einem unversicherten Unfall unterscheidet.
Besonders problematisch ist das bei Unfällen, die auf eine vermeintlich erhöhte Kraftanstrengung zurückzuführen sind, die dazu führt, dass ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen
werden.
In einem vor dem Landgericht Dortmund (AZ: 2 O 230/09) verhandelten Fall ging es um einen Spaziergänger, der auf dem Olympiaberg in München unterwegs war und dabei einen Achillessehnenriss erlitt. Die Versicherung sah im Spazierengehen keine erhöhte Kraftanstrengung, sodass sie nicht zahlen wollte. Das Gericht bestätigte die Einschätzung. Spaziergänge sind keine Kraftanstrengung, die einen Unfallschaden auslösen können, urteilten die Richter.
Das Urteil zeigt, wie eng der Schutz bei einer Unfallversicherung ist, so dass bei bleibenden Schäden die Berufsunfähigkeitsversicherung immer die bessere Wahl ist.


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