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Fondsgebundene Rentenversicherung

Steuerbegünstigung für Rentenversicherung prüfen

7.05.10

Wer ab 2005 eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte jetzt in seinen Vertrag schauen. Wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilt, wackelt bei einigen Policen die steuerliche Vergünstigung. Doch die Meinung ist umstritten.

"Die Police muss entweder einen garantierten Rentenbetrag präzise nennen oder einen konkret bezifferten Rentenfaktor ausweisen. Nur dann ist eine steuerliche Begünstigung einer späteren Einmalauszahlung möglich", sagt die BdV-Chefin Lilo Blunck. Bei den fraglichen Verträgen handelt es sich vorrangig um fondsgebundene Rentenversicherungen.

Das Ungemach kam mit einem Schreiben vom Oktober 2009, in dem das Bundesfinanzministerium die steuerliche Anerkenntnis von Rentenversicherungen präzisiert. Es fordert, dass für alle Verträge "hinreichend konkrete" Berechnungsgrundlagen für die Rentenhöhe zugesagt werden. Auch Altverträge sind davon betroffen. Erfüllen sie die Anforderungen, wird bei einer Kapitalzahlung im Alter nur die Hälfte des Ertragsanteils mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Ansonsten greift die Abgeltungssteuer komplett mit 25 Prozent.

Bis Mitte des Jahres bleibt noch Zeit

Fondsgebundene Rentenversicherungen könnten betroffen sein, weil sie im Normalfall einen Rentenfaktor ausweisen. Pro 10.000 Euro Fondsvermögen verspricht die Gesellschaft eine bestimmte Summe als monatliche Rente. Dieser Faktor ist unter Umständen nicht fest garantiert. Dann gibt es Probleme, warnt der BdV. Die Regierung ließ aber Spielraum. Bis zum 30. Juni 2010 haben Kunde und Versicherung Zeit, den Vertrag umzustellen.

Beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) gibt man Entwarnung. Erst Policen, die ab dem 1. Juli abgeschlossen werden, müssen einen unverrückbar garantierten Rentenfaktor benennen. Für Altverträge gelten weniger strikte Regelungen. Die wurden nach Aussagen eines Experten des Branchenverbandes eigentlich von allen Anbietern in den letzten Jahren erfüllt. Im Detail geht es um einen so genannten Treuhändervorbehalt, bei dem unter Umständen ein versprochener Rentenfaktor noch korrigiert werden kann. Bereits laufende Policen seien auch mit dieser Regelung steuerlich anerkannt. Dem widerspricht man jedoch beim BdV.

Die Versicherungsgesellschaften bleiben vielfach ruhig. Bei der Continentale heißt es, der eigene Rentenfaktor sei garantiert und könne ausschließlich erhöht, aber nicht verringert werden. Die Allianz bekräftigt, dass alle gesetzlichen Anforderungen bei den eigenen Altersvorsorgeprodukten erfüllt werden. Die Aspecta sieht Handlungsbedarf. Bis Jahresmitte schreibt das Unternehmen von sich aus alle betroffenen Kunden an, die Verträge zwischen 2005 und 2007 abgeschlossen haben. In dem Anschreiben teilt die Gesellschaft den Rentenfaktor mit, der die geforderte Garantie erfüllt.

tr