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Krankenkasse

Steuererklärung: Absetzen der Krankenversicherung in Gefahr

23.02.11

Ein Fehler in den üblichen Lohnsteuerprogrammen sorgt dafür, dass freiwillige Mitglieder in der Krankenkasse ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht korrekt geltend machen können.

Etwa 1.000 Euro könnten gut verdienenden Arbeitnehmern durch die Lappen gehen, wenn sie ihre Steuererklärung mit den Zahlen machen, die aktuell ihre Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 ausweisen. Darauf weist der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Grund ist ein Fehler in nahezu allen gängigen Lohnsteuerprogrammen, die in den Unternehmen genutzt werden. Die Verwirrung kommt aber dadurch zu Stande, dass die vom Ministerium geänderten Formulare in dieser Stelle missverständlich sind.

Wer ist betroffen?
Freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse, d.h. Mitglieder mit einem Jahreseinkommen von mehr als 49.950 Euro im Jahr 2010.

Wo liegt der Fehler? Die Programme tragen in den Zeilen 25 und 26 ("Arbeitnehmerbeiträge" für Kranken- und Pflegeversicherung) der Lohnsteuerbescheinigung falsche Zahlen ein. Die Entwickler haben die Formulierung wörtlich genommen, so dass an dieser Stelle nur der Arbeitnehmeranteil einfließt. Bei freiwillig Versicherten kommt aber zum Arbeitnehmeranteil der Arbeitgeberzuschuss. Wie es das Bundesfinanzministerium vorsieht, gehört der in Zeile 24. In die beiden folgenden Zeilen soll die Summe stehen aus dem, was der Mitarbeiter zahlt und was die Firma ihm zuschießt.

Welche Folgen? In einem Punkt gibt es keinen Grund zur Sorge. Die Lohnabrechnungen übers Jahr 2010 waren korrekt. Zum Tragen kommt der Fehler bei der Lohnsteuererklärung. Die Krankenversicherungsbeiträge sind eigentlich unbegrenzt steuerlich absetzbar. Durch die fehlerhaften Angaben subtrahieren die Finanzämter jetzt den Arbeitgeberzuschuss vom Arbeitnehmeranteil. Das heißt, der Fiskus berücksichtigt die Krankenversicherungsbeiträge bei der Steuerfestsetzung nur zu einem Bruchteil.

Bei der Steuerfestsetzung kommt also ein Einkommen heraus, das einige Tausend Euro zu hoch liegt. Beim Monatslohn war der Steuerabzug aber schon korrekt berücksichtigt worden. In der Praxis würde jetzt das Finanzamt Steuer nachfordern oder andere Ausgaben, die der Bürger steuermindernd geltend machen möchte, nicht korrekt berücksichtigen.

Was tun? Der Tipp des VHL: "Arbeitnehmer sollten darauf hinwirken, dass die Arbeitgeber eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung erneut an die Behörden übermitteln und den Betroffenen einen korrigierten Ausdruck aushändigen."

tr