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Hausratversicherung

Steuerlich abgesetztes Arbeitszimmer ist kein Hausrat mehr

18.09.09

Wer das häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend macht, hinterlässt eine Deckungslücke in seiner Hausratversicherung. Die einfachste Lösung ist oft eine Anfrage bei der Gesellschaft.

Seit 2007 können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nur noch unter erschwerten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Jetzt hat der Bundesfinanzhof ernstliche verfassungsmäßige Bedenken (Az: VI B 69/09) geäußert. Lehrer, Außendienstler, Nebenberufler und Heimarbeiter können damit vorerst wieder den Fiskus an den Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer beteiligen.

 

Doch dies kann zu einer gefährlichen Lücke in der Hausratversicherung führen, erklärt die uniVersa Versicherung aus Nürnberg. Dort sind Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bereits die Anerkennung des Finanzamtes als Arbeitszimmer oder die Anmeldung eines klein- oder nebenberuflichen Gewerbes kann ausreichen, dass der Ausschluss greift.

 

Es gibt allerdings Anbieter, die beruflich genutzte Räume in der Hausratversicherung bis zu bestimmten Grenzen kostenfrei mitversichern. So leistet beispielsweise die uniVersa in der Exklusivdeckung bis zu 15.000 Euro. Das ist deutlich günstiger, als eine extra Geschäftsinhaltsversicherung abzuschließen. Betroffene sollten bei ihrer Versicherung nachfragen, ob und bis zu welchen Grenzen ihr Arbeitszimmer oder Büro versichert ist. Viele Gesellschaften schließen ein Arbeitszimmer - teilweise gegen Mehrbeitrag - in die bestehende Police ein.