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Stromabschaltung: Für Versehen haftet Hausverwaltung
21.05.10Bei Fehlern der Hausverwaltung haben Mieter einen Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt auch, wenn der Stromanbieter die Versorgung einstellt, weil fälschlicherweise ein Mieterwechsel mitgeteilt wurde.
Im konkreten Fall waren die Mieter einer Münchner Wohnung im Urlaub, während ihnen der Stromanbieter für elf Tage den Saft abdrehte. Dadurch wurden Kühlschrank und Gefriertruhe nicht mehr gekühlt. Die Hausverwaltung hatte beim Stromversorger fälschlicherweise einen Mieterwechsel angezeigt und diesen auf Rückfrage sogar noch einmal bestätigt. Die Mieter wollten die verdorbenen Lebensmittel und die Geräte ersetzt bekommen, die wegen des Schimmels und des Geruches nicht mehr benutzbar seien.
Das Amtsgericht München (Az. 212 C 16694/09) befand, dass die Mieter einen Schadensersatzanspruch gegen die Hausverwaltung haben. Sie habe durch die falsche Mitteilung des Mieterwechsels die Ursache für das Abstellen des Stromes gesetzt. Durch die fehlende Stromversorgung seien Teile der Lebensmittel verdorben. Deren Ersatz könnten die Mieter verlangen. Sie könnten auch einen finanziellen Ausgleich für die Reinigung der Geräte beanspruchen. Der vollständige Ersatz der Geräte käme allerdings nicht in Betracht, da eine Reinigung noch möglich sei.
ddp

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