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Girokonto

Super SEPA? In Europa grenzenlos bezahlen

11.05.09

Wer seinen Wein in Spanien bestellt, eine Überweisung in die Schweiz vornimmt oder Rechnungsbeträge von Kunden aus Mailand einzieht, der kann solche Transaktionen künftig so bequem durchführen wie innerhalb Deutschlands. Ein einziges Girokonto reicht dafür aus - dank neuem SEPA-Standard.

Der Euro ist sichtbares Zeichen der wirtschaftlichen Integration Europas. Die Einführung der Gemeinschaftswährung konnte allerdings die nationale Fragmentierung des unbaren Massenzahlungsverkehrs - also Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen - zunächst nicht überwinden. Kein Wunder, war doch der Massenzahlungsverkehr und seine elektronischen Zahlungsverkehrssysteme ursprünglich auf nationaler Ebene konzipiert worden. Das Resultat: Ein Wust an von Land zu Land unterschiedlichen Rechtsvorschriften, Verfahrensabläufen und technischen Standards.

Einheitliche Kontenabstimmung gerade für Geschäftskunden wurde so ein hochkomplexes Unterfangen. Also musste ein neuer einheitlicher Rechtsrahmen für europäische Finanztransfers her, der dann auch durch die Europäische Kommission, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament entwickelt und verabschiedet wurde. Die europäischen Ländergrenzen verlieren also auch im Zahlungsverkehr zunehmend an Bedeutung.

Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum

Das Ergebnis war SEPA (Single European Payments Area), ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem die Unterscheidung zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen entfällt. D.h., dass es in Europa künftig Zahlungsinstrumente gibt, die jeder Kunde an jedem Ort einsetzen kann. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr entsteht somit ein europäischer Binnenmarkt, an dem 31 Länder beteiligt sein werden – die 27 EU-Mitgliedsstaaten und die vier EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz. Rechtliche Grundlage für die EU-Staaten ist eine EU-Richtlinie, die bis spätestens November 2009 in nationales Recht umgesetzt sein muss.

"Für den Privatkunden bedeutet das, dass europaweit nur noch ein einziges Girokonto benötigt wird, von dem sie Überweisungen oder Lastschriften überall im SEPA-Raum so einfach tätigen können wie zuhause", sagt Michelle Schmitz vom Bundesverband deutscher Banken gegenüber Aspect Online. Die EU verspricht sich von dem bis 2010 stufenweise in Kraft tretenden Verfahren mehr Effizienz und neue Angebote. Der Wettbewerb soll gestärkt werden, indem Verbraucher sich das leistungsstärkste Institut in Europa aussuchen können.

Neue Zahlungsinstrumente

  • Die SEPA-Debitkarte:
    Damit können Kartenzahlungen in ganz Europa vorgenommen werden und es besteht damit kein Unterschied mehr zum Karteneinsatz im Heimatland. Der Vorteil ist hierbei mehr Flexibilität und als Kunde muss man im Ausland nicht mehr so viel Bargeld mit sich herumtragen.

    Karten ohne Chip und Bankkundenkarten mit Chip, die vor August 2007 ausgegeben wurden, sind nicht SEPA-geeignet. Sie können nicht mehr eingesetzt werden, sobald Händlerterminals und Geldautomaten auf SEPA-Technik umgestellt sind. Bis zum 31. Dezember 2010 müssen alle Händlerterminals und Geldautomaten mit SEPA-Technik ausgestattet sein.

    Mit neuen einheitlichen Sicherheitsstandards, also dem Chip, wird den Verbrauchern ein verbesserter Schutz vor Kartenmissbrauch geboten. Darüberhinaus können Sie mit Ihrer Mastercard oder VISA Direkt-Card weltweit kostenlos an allen Automaten mit Mastercard- bzw. VISA-Zeichen Bargeld abheben.

  • Die SEPA-Überweisung:
    Statt der bislang in Deutschland verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl kommen bei der SEPA-Überweisung die IBAN (International Bank Account Number / Internationale Kontonummer) und der BIC (Bank Identifier Code / Internationale Bankleitzahl) zum Einsatz, um den Zahlungsempfänger zu identifizieren.

    Als Auftraggeber benötigen Sie nur Ihre IBAN, die Ihre nationale Kontonummer und Bankleitzahl sowie das Länderkennzeichen und eine Prüfziffer enthält. Ihre IBAN und BIC finden Sie normalerweise auf Ihrem Kontoauszug. Während früher Überweisungen bis 50.000 Euro limitiert waren, ist bei SEPA keine Auftragsbegrenzung mehr vorgesehen.

    Bei Überweisungen müssen sich Bankkunden an neue Formulare und neue Nummern gewöhnen: Statt Kontonummer und Bankleitzahl dann eine internationale Kontonummer IBAN und eine internationale Bankkennzeichnung BIC. Zunächst soll das neue System bei Auslandsüberweisungen eingesetzt werden. Später soll es auch in Deutschland gelten.

    Viele deutsche Banken nutzten IBAN und BIC bereits in der Vergangenheit für die "europäische Standardüberweisung", jedoch wurde der Kreis der SEPA-Länder erweitert. Zudem liegen überall neue Überweisungsformulare bei den Banken aus. Die Gutschrift erfolgt unabhängig vom Empfängerland innerhalb von drei Tagen, ab dem Jahr 2012 soll das maximal einen Tag dauern. Für innerdeutsche Überweisungen in Euro ändert sich nichts: Sie geben also nach wie vor einfach die Kontonummer und Bankleitzahl des Empfängers ein.

  • Die SEPA-Lastschrift:
    Eine wirkliche Neuerung ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Waren bisher Lastschrifteinzüge über Grenzen aufwendig und teuer, so soll es mit der SEPA-Lastschrift möglich sein, fällige Beträge bequem und über Grenzen hinaus einziehen zu lassen. Die Einführung dieses SEPA-Service ist für 1. November 2009 geplant.

    Voraussetzung für den Einzug von Geldern per Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat, in Deutschland bisher als Einzugsermächtigung bekannt. Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen, gleichzeitig wird die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Auch hier gibt es keine Betragsgrenze.

    Jedes Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsnummer, die bei Erst- und Folgelastschriften angegeben werden muss. Dadurch wird der Lastschrifteneinreicher identifiziert. Neu ist auch hier die Verwendung von IBAN und BIC. Bitte beachten Sie, dass Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, das neue SEPA-Mandat von Ihnen benötigen.


Kunden können die bekannten, nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren weiterhin nutzen. Die bisherigen Zahlungsverfahren werden für eine noch unbestimmte Zeit weiterhin angeboten. So lange steht es den Kunden frei, welches Zahlungsverfahren sie wählen.