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Unfallversicherung

Tauchunfälle schließt nicht jede Unfallversicherung ein

21.06.10

Wer abtaucht, sollte gut abgesichert sein. Bei der Unfallversicherung gilt es, auf die Bedingungen zu achten. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Angabe im Antrag wichtig.

Auch Verbände bieten Spezialversicherungen für Taucher an.

Freizeittauchen wird immer beliebter. Doch nicht immer klappt's reibungslos mit dem Auftauchen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): "Freizeittaucher sollten mindestens eine Unfallversicherung haben, bevor sie sich in die Unterwasserwelt begeben." Allerdings reicht eine "normale" Unfallversicherung für diese Klientel nicht aus. In den Bedingungen sollten nämlich tauchtypische Gesundheitsschäden wie etwa Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen enthalten sein. Das ist jedoch bei aktuellen Tarifen überwiegend der Fall.

Wichtig ist  die Formulierung, dass kein Unfallereignis vorliegen muss, um Geld zu erhalten. Die klassische Unfalldefinition bezieht sich auf ein plötzliches Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt. Einige gute Versicherungen zahlen neben der Invaliditätsleistung auch die Kosten für die Behandlung in einer Dekompressionskammer Es empfiehlt sich zudem, Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser mitzuversichern. Diese Erweiterungen gehen über die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft hinaus, doch die meisten Gesellschaften schließen diesen Schutz mittlerweile zumindest bei ihren Qualitätstarifen ein.

Verbände bieten ihren Mitgliedern immer wieder Spezialversicherungen an, so auch der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST). Diese Verträge sind oft auf die Bedürfnisse der Taucher zugeschnitten, das Versicherungsrisiko übernehmen dabei Assekuranzunternehmen. Bei der Unfallversicherung arbeitet der VDST mit HDI-Gerling zusammen. Doch im Gegensatz zu einer "normalen" Unfallversicherung sind hier nur die Tauchgänge und die Anfahrten versichert, die übrigen Lebensbereiche nicht.

Krankenkasse zahlt Rücktransport nicht

Die BdV-Chefin: "Noch besser wäre der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung." Unter dem Stichwort "Hobbys" muss der Freizeittaucher Art und Umfang seines Sports beschreiben. Der Versicherer stellt danach ein individuelles Angebot zusammen. Je nach Risikograd kann das jedoch zu höheren Prämien oder zu eingeschränkten Leistungen führen. Mitglieder von Tauchervereinen sollten sich informieren, ob sie in ihrer Organisation oder in einem Verband automatisch versichert sind. Dann sind Tauchunfälle auch dort zu melden.

Die meisten Taucher suchen sich die schönsten Reviere im Ausland aus. Sie sollten nicht starten, ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen zu haben. Die übernimmt – pauschal gesagt – die meisten der Kosten, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht trägt. Dabei spielt der Rücktransport in die Heimat nach Unfall oder Krankheit eine besondere Rolle. Diesen zahlen die Kassen nicht und private Krankenversicherungen nicht immer.

Ärgerlich, wenn Einbrecher das Hotelzimmer heimsuchen und die teure Tauchausrüstung mitgehen lassen. Glück im Unglück hat dann der, der eine Hausratversicherung besitzt. Die zahlt nach Einbruch ins Hotelzimmer den Schaden. Eine andere Situation beschreibt Lilo Blunck: "Beschädigt der Taucher etwa beim Absprung die Ausrüstung eines anderen Tauchers, tritt für ihn seine Privathaftpflichtversicherung ein. Die hilft aber nicht, wenn er sein geliehenes oder gemietetes Gerät kaputt macht oder verliert."

Foto: Tan Kian Khoon (fotolia.com)