Aktuelles Kfz-Versicherung -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Teure Fehler vermeiden: Mit Abwrackprämie richtig sparen
2.02.09Die Abwrackprämie entwickelt sich zum Hit: Mit dem staatlichen Obolus von 2.500 Euro sollen Kfz-Halter für das Verschrotten alter Fahrzeuge und den Kauf eines neuen Autos belohnt werden. Es gibt jedoch einige Stolperfallen, die es zu umgehen gilt.
Die neue "Abwrackprämie" (offiziell Umweltprämie) ist der Renner - zumindest wenn es um die Zahl der Interessenten geht: Circa 340.000-mal ist das entsprechende Antragsformular bislang heruntergeladen worden. Auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe es bisher 289.000 Downloads gegeben, beim Bundeswirtschaftsministerium über 47.000, sagt Frank Sedlak vom Verband der Automobilindustrie (VDA) gegenüber Aspect Online. Schon jetzt ist klar: Autobauer wie Ford, VW oder Opel haben in Deutschland seit Februar bis zu 60% mehr Autos verkauft als noch im Vorjahres-Monat. Der VDA forderte eine Neuauflage der Abwrackprämie. Jetzt hat Bundesregierung offenbar nachgegeben: Das Programm wird verlängert, soll aber definitv nicht länger als 2009 laufen.
Dabei hat die Prämie schon viel Kritik einstecken müssen: Von "nicht ausreichende Mittel für alle Interessenten", "anfällig für Manipulationen" bis zu "allenfalls geeignet für eine kurze Belebung" des eingebrochenen Automarktes reichen die Vorwürfe. Dabei zeichnet sich ab, dass der Ansturm der Kunden vor allem auf Kleinwagen enorm ist und nicht wenige Händler in argen Verkaufsstress gebracht hat. Da werden bereits vielerorts Sonderschichten eingelegt, um dem Kundenansturm gerecht zu werden.
Die Bundesregierung hat die Abwrackprämie im Rahmen ihres Konjunkturpaketes II initiiert. Man hat sich damit zum Ziel gesetzt, die Verschrottung alter und den Absatz neuer Pkw zu fördern. So sollen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung leisten und gleichzeitig die Nachfrage stärken.
Abwracken, kaufen und kassieren
Clever und schnell handelnde Verbraucher haben eigentlich nur Vorteile durch die Prämie. Wer sein mindestens neun Jahre altes Auto, das mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig einen umweltfreundlicheren Neu- oder Jahreswagen (Abgas-Norm Euro 4 oder höher) kauft, erhält die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro. Die zeitliche Reihenfolge von Verschrottung und Wagen-Neukauf ist ohne Belang. Bevor Sie Ihren Altwagen verschrotten, sollten Sie sich freilich vergewissern, dass das Fahrzeug weniger als 2.500 Euro wert ist.
Einer Umfrage zufolge interessieren sich 1,2 Millionen Autobesitzer für die Prämie, laut dem Kraftfahrtbundesamt sind derzeit 16 Mio. Fahrzeuge prämienfähig. Eine bisher 15 Mitarbeiter zählende BAFA-Abteilung wurde eigens für das Projekt Umweltprämie auf rund 50 Mitarbeiter aufgestockt, weitere Neueinstellungen sollen folgen. Täglich laufen bis zu 25.000 Anrufe im Call Center des BAFA ein und rund 300.000 Bürger werden ihre Anträge an das BAFA schicken.
Dort droht jetzt eine massive Papierflut: Jeder Antrag umfasst inklusive aller nötigen Unterlagen zwischen zehn und zwölf Seiten - rund drei Millionen Blatt Papier würden sich also in kürzester Zeit in der BAFA-Poststelle stapeln. Die Deutsche Post digitalisiert alle eingehenden Anträge für das BAFA und will für einen zügigen und reibungslosen Ablauf sorgen.
"Allerdings gibt es einiges zu beachten, wenn man die staatliche Finanzspritze nutzen will", sagt Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin. Sonst verheddere man sich rasch im Gestrüpp von Vorschriften und Formalien. Der zu verschrottende Wagen muss zuletzt ein Jahr lang auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Aufpassen müssen Verbraucher auch, wenn der Neue ein preisgünstiger Jahreswagen sein soll. Hier kann der Käufer kein beliebiges Fahrzeug wählen, sondern es darf - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Autovermietungsunternehmen oder eine Autoleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.
Bei Finanzierung nicht das erstbeste Angebot nehmen
Für Autokäufer brechen mit der Abwrackprämie jetzt vielleicht nicht gerade goldene, aber dennoch denkbar günstige Zeiten an. Nicht nur, dass sie 2.500 Euro Abwrackprämie aus dem Staatssäckel bekommen können. Die Autohersteller liefern sich auch ein Rennen um die Kunden, indem sie sich mit Sonder-Rabatten (Slogan: "Wir verdoppeln die Umweltprämie!") überbieten.
Wer nicht innerhalb der nächsten Wochen sein altes Auto verschrotten lässt und ein neues kauft, muss allerdings damit rechnen, dass sich der Preis des Neufahrzeugs schlagartig um 2.500 Euro erhöht. "Es wird das Risiko des Käufers bleiben, ob er überhaupt in den Genuss der Prämie kommt", legt Verbraucherschützer Ruschinzik den Finger in die Wunde. Dies ist besonders für Kreditkäufer wichtig. "Ist der Kaufpreis auf Kante finanziert, sollte sich der Käufer vorher unbedingt schriftlich ein Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtzahlung der Prämie einräumen lassen", empfiehlt Ruschinzik Neuwagen-Interessenten.
Einen taktischen Hinweis für den Neuwagenkauf hält Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, parat. Zunächst sollte man über einen Rabatt für den Neuwagen reden und versuchen, die übliche Höhe zu vereinbaren. "Erst wenn man sich über den Preis einig geworden ist, sollte der Verkäufer darauf angesprochen werden, den Antrag für die Abwrackprämie zu stellen", rät Dittrich.
Derzeit setzen viele Automobilhersteller mit Null-Prozent-Finanzierungsangeboten noch eins drauf. "Da müssen alle Warnlampen angehen", sagt Sabine Geobel, Produkt-Managerin bei Aspect Online. Der Endpreis des Wagens enthalte nämlich meistens den angeblich eingesparten Betrag bei der Finanzierung, so Goebel. Ersparnis in diesem Fall: gleich null. Oft räumen die Händler aber einen Rabatt ein, wenn man bar zahlt. Bis zu 20 Prozent kann der Barzahlungsrabatt betragen - ein stattliches Sparsümmchen kann so zusammenkommen. Um also bar zu zahlen und den Händler-Rabatt einzuheimsen, kann man ein Darlehen von einem anderen Anbieter aufnehmen, anstatt über die Autobank zu finanzieren.
Ein Rechenbeispiel für einen Kleinwagen, der 15.900 Euro kostet: 48 Monate Kredit Laufzeit, 4770 Euro bzw. 30% Anzahlung, 4,9% effektiver Jahreszins und eine monatliche Rate von 266,53 Euro. Günstigster Anbieter bei einem Vergleich von Aspect Online: 237,26 Euro (Händlerrabatt von rund 5% vorausgesetzt). Spareffekt: rund 865 Euro.
Mit dem Autofinanzierungsrechner ist man auf der sicheren Seiten, denn hier lassen sich einfach und kostenlos Vergleiche kalkulieren: Hier geht es zu unserem Autofinanzierungs-Rechner.
Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Guido Stephan, hat vor dem Hintergrund der Abwrackprämie vor der Gefahr einer Überschuldung gewarnt. "Gerade in Zeiten zunehmender Kurzarbeit und steigender Arbeitslosigkeit ist die Kreditaufnahme ein großer Risikofaktor", sagte Stephan. "Es ist klar, dass einem Autokäufer nur dann ein Kredit zu empfehlen ist, wenn er sich wirklich sicher ist, dass er ihn auch zurückzahlen kann", entgegnet Finanzexpertin Goebel. Dennoch sollte man sich als mündiger Verbraucher nicht das Recht nehmen lassen, sein Auto auf Raten zu zahlen vorher aber die Angebote sorgsam zu vergleichen.
Kfz-Policen der Händler: Komfortabel aber teuer
In jedem Fall brauchen Neuwagen-Besitzer eine Kfz-Versicherung. Das Magazin "Automonat", eine Sonderpublikation von "Auto Motor und Sport", hat zusammen mit Aspect Online herausgefunden: Die Kfz-Versicherungen der Autohersteller bieten komfortablen Rundum-Schutz und tolle Extras. Das ist nicht ganz billig.
Eine Modellrechnung: Die Kfz-Police für einen VW Tiguan 1.4 TFSI kostet derzeit 623 Euro, wenn man sie gleich über den Händler mitkauft(*). Ein leicht abgespecktes Tarifpaket im Vergleichsergebnis von Aspect Online schlägt mit nur 274 Euro zu Buche. Ersparnis: 349 Euro(**).
Die Händler-Policen lassen kaum Wünsche offen, ein Vergleich kann sich aber dennoch lohnen. Die Kfz-Halter müssen sich fragen, ob sie sämtliche Leistungen der Händler-Policen benötigen. Bei den unabhängigen Anbietern am Markt kann man fast ebenso gute Leistungen finden, die günstiger sind. Wer ein neues Auto kauft, der sollte unbedingt die Anbieter von Kfz-Versicherungen vergleichen – natürlich Preis und Leistung, was dank des Aspect-Online-Qualitätssiegels denkbar einfach ist. So lassen sich leicht mehrere Hundert Euro sparen.
(*)Vollkasko „Optimal-Tarif“: Haftpflichtdeckung 100 Mio. Euro, Schutzbrief, Mallorca-Police, Rabattretter ab SF-Klasse 25, Zubehörteile bis zu 5000 Euro beitragsfrei mitversichert, Mietwagen bei Kasko-Unfällen, Auslandsschutz, erweiterter Kaskoschutz bei Wild- und Tierschäden, Neuwertentschädigung von 18 Monaten, Rabattschutz, Mietwagen bei Vollkaskoschäden.
(**)Berechnungsprofil (Familie): Auto ist auf Ehemann zugelassen, 35 Jahre alt, Stuttgart, Ingenieur, Garage, Reihenhaus, 10.000 km/Jahr, Haftpflicht und Vollkasko SF 12 (Selbstbeteiligung, Vollkasko 300, Teilkasko 150 Euro), Ehefrau (34 Jahre alt) nutzt das Auto auch, zwei kleine Kinder (fünf und sieben Jahre alt), Stand Februar 2009.
- Wie beantrage ich die Prämie?
Ab sofort kann die Prämie nur noch online beantragt werden. Ausgefüllt werden muss eine Antragsmaske, der eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der rechtsverbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im pdf-Format anzuhängen ist. Die Eingänge der Anträge werden beim BAFA zeitgenau registriert. Für jeden eingegangenen Antrag wird in aufsteigender Reihenfolge eine Nummer vergeben. Der Antragsteller hat dann sechs Monate Zeit, alle weiteren Unterlagen beim BAFA einzureichen. Anträge zur Gewährung der Abwrackprämie werden vom BAFA entgegengenommen. Dort finden Sie auch das offizielle Antragsformularhttp://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/U/umweltpraemie-antragsformular-februar-2009,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf. Andere Antragsformulare werden nicht akzeptiert. - Wer kann die Prämie alles beantragen?
Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen. Der Antragsteller muss Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen sein. Dies muss sich aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zweifelsfrei ergeben. Auf ihn muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein. - Was ist, wenn man lieber leasen statt kaufen will?
Ein Pkw, der maximal ein Jahr auf den Hersteller, einen Werksangehörigen, ein Autohaus, eine Autovermietung oder eine Leasinggesellschaft zugelassen war, gilt als Jahreswagen. Auch für geleaste Fahrzeuge und Jahreswagen - also "junge Gebrauchte" - wird die Prämie gezahlt, wenn man keinen Neuwagen kaufen will. - Bis wann werden Anträge angenommen?
Die Formulare können noch bis zum 31. Januar 2010 an die BAFA geschickt werden. Autokauf und Verschrottung müssen zwischen 14.1. und 31.12.2009 erfolgen. - Ist es Pflicht, den Neuwagen beim Händler zu kaufen?
Die Autos können auch von Werksangehörigen gekauft werden. Sie dürfen maximal ein Jahr auf den Werksangestellten zugelassen sein. - Sind Re-Importe erlaubt?
Neu- und Jahreswagen, die die eingangs genannten Kriterien der Abwrackprämie erfüllen, können auch aus dem Ausland importiert werden. Aufgrund des freien Warenverkehrs in der EU kann man also auch sein neues Traumauto in Frankreich kaufen. - Wo reiche ich den Antrag ein?
Der Antrag ist im Original mit den entsprechenden Nachweisen an die auf dem Antragsvordruck angegebene Anschrift zu senden. Der Antrag kann auch durch einen Händler eingereicht werden. Der Antrag muss durch den Antragsberechtigten unterschrieben sein. - Stimmt das: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"?
Ja. Insgesamt stellt die Bundesregierung für die Abwrackprämie einen Topf mit 1,5 Mrd. Euro bereit (das entspricht maximal 600.000 Autos). Förderanträge werden also so lange bearbeitet, wie die Mittel reichen. Maßgebend für die Gewährung der Prämie ist laut dem BAFA "die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen". Wie leer der Topf bereits ist, können Sie hier sehen. - Was für Nachweise brauche ich genau?
Damit kein Missbrauch getrieben werden kann mit der Abwrackprämie (d.h., damit das Altauto nicht ins Ausland verkauft aber als verschrottet deklariert werden kann), wurden die Nachweis-Anforderungen verschärft:
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde. Das Altauto darf also nicht weiterverkauft, sondern muss geschreddert werden.
- Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Der Fahrzeugbrief kann nicht mehr als Kopie eingereicht werden. Erforderlich ist es nunmehr, das entwertete Original vorzulegen.
- Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
- Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war. - Wann bekomme ich die Prämie?
Wenn die Prämie für den Kfz-Halter bewilligt wurde, wird sie voraussichtlich nicht vor März 2009 ausgezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. - Was mache ich, wenn mein Neuwagen viel später ausgeliefert wird?
Antragssteller können sich ab dem 30. März die Prämie von 2500 Euro sichern, auch wenn ihr Neuwagen erst viel später geliefert wird. - Sind zusätzliche Rabatte denkbar?
Wie der ADAC empfiehlt, sollte jeder Autokäufer hart um mögliche zusätzliche Rabatte verhandeln. Auch in dieser Phase der Abwicklung sei Verhandlungsgeschick gefragt. Wenn das fahrbereite Altfahrzeug noch über relativ neuwertige Teile verfügt, könne sein Restwert so groß sein, dass der Verwerter bei der Annahme noch ein paar Euro drauflegt, so ein ADAC-Sprecher weiter.
Weitere Infos zur Abwrackprämie gibt es hier oder Tel. 030/346 465 470.
Von Christian Minaty

Jetzt bookmarken: