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Tierhalterhaftpflicht: So wechselt man die Versicherung

20.08.08

Besonderes Augenmerk sollte auf die Kündigungsfristen gelegt werden. In drei Fällen ist eine Kündigung mit anschließendem Wechsel möglich.

  • Drei Monate vor Ablauf des Vertrages, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
  • Nach Prämienerhöhung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Die Kündigung erfolgt zum Zeitpunkt der Prämienerhöhung.
  • Nach einem Schaden innerhalb eines Monats nach Abschluss des Schadens fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres. Hier ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres sinnvoll, da der Versicherer Anspruch auf die gesamte Jahresprämie hat.

(Quelle: aspect-online.de)