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Tierhalterhaftpflicht zahlt nicht für gebissene Tierärztin
12.12.08Wer seinen Hund zur Tierärztin bringt, rechnet nicht unbedingt damit, dass der Vierbeiner um sich beißt. Was aber, wenn es doch passiert?
Grundsätzlich muss dann die Tierhalterhaftplicht einspringen, sagen die Richter am Oberlandesgericht Celle (AZ: 20 U 43/08). Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Tierarzt einen Hund mit starken Schmerzen behandelt, der nach einem Unfall bei ihm untersucht wird.
In diesem Fall hat der Tierarzt alle notwenigen Sorgfaltsmaßnahmen zu treffen, um ein Beißen zu verhindern. Außerdem müsse der gebissene Arzt den Fehler seiner Assistentin zurechnen, wenn sie den Hund nicht richtig fixiert habe, argumentierten die Richter.
ddp

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