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Überfall in Privatwohnung kann Arbeitsunfall sein
16.02.09Die gesetzliche Unfallversicherung muss eventuell auch dann für die gesundheitlichen Folgen eines Überfalls aufkommen, wenn dieser nicht direkt am Arbeitsplatz des Versicherten stattgefunden hat.
Damit gab das Sozialgericht Detmold der Klage eines Taxiunternehmers statt, der in seiner Privatwohnung ausgeraubt und dabei geschlagen und getreten worden war.
Bei einem Überfall sei der für den Unfallversicherungsschutz notwendige Zusammenhang zum Beruf erfüllt, wenn es ein betriebsbezogenes Tatmotiv gebe. Dies sei hier der Fall, da die Täter es nicht auf das Privatvermögen des Taxifahrers, sondern auf dessen Einnahmen abgesehen hatten. Damit sei die Unfallversicherung zuständig, entschieden die Richter. (SG Detmold, Urteil vom 12. August 2008, AZ: S 1 U 17/08)
ddp

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