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Kapitallebensversicherung

Überschuss bei Kapitalpolicen: Kunden haben kaum Einblick

13.02.09

Kunden haben auch in Zukunft keine Chance, dem Versicherer bei dessen Umgang mit Überschüssen von Kapitalpolicen reinzureden.

Wenn die Versicherungsbedingungen von Kapitalpolicen detailliert vorsehen, wie Überschüsse der Versicherung an die Kunden verteilt werden, so haben die Versicherten keinen Anspruch darauf, eine andere Verteilung zu erzwingen oder auch nur Auskunft darüber zu erhalten, wie die Gelder verwendet werden.

Das geht aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin (AZ: 6 U 95/08) hervor. Damit wurde wieder einmal klargestellt, dass Versicherte bei Kapitalpolicen kaum die Möglichkeit der Einsichtnahme haben, was die Versicherung aus ihren eingezahlten Geldern macht, weil die Richter in den entsprechenden Versicherungsbedingungen weder eine unangemessene Benachteiligung sehen konnten noch einen Verstoß gegen das Transparenzgebot.

ddp