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Hausratversicherung

Überspannung: Versicherung zahlt nur direkte Schäden

5.08.10

In neuen Hausratversicherungen sind Schäden durch Überspannung mittlerweile mitversichert. Für indirekte Folgen gibt es jedoch kein Geld.

Schäden, die durch einen Stromausfall infolge eines Überspannungsvorfalls entstehen, fallen nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Diese stellte der Bundesgerichtshof klar (Az. IV ZR 250/08). In dem Fall hatte ein Blitzschlag zu einer Überspannung geführt, in deren Folge der FI-Schalter im Sicherungskasten raussprang.

Ohne Strom fiel bei dem Versicherten die Klimaanlage aus, was wiederum einen Folgeschaden an Pflanzen nach sich zog. Der ist allerdings nicht versichert, entschieden die Bundesrichter. Denn die Klimaanlage ist nicht durch einen Überspannungsschaden außer Gefecht gesetzt worden, sondern durch einen Stromausfall. Solche Schäden sind aber nicht als Überspannungsschaden versichert.

Es tut sich was

Strittige Fälle sind für die Versicherungen oft Anlass, die Tarifbedingungen zu verändern und den Schutz zu erweitern. Bei den Folgen von Überspannungsschäden haben in den letzten Jahren viele Gesellschaften in einem Punkt nachgebessert: Wenn nach einem Blitzschlag Lebensmittel im Kühl- und Gefrierschrank verderben, dann ersetzen sie den Verlust. Die Interrisk geht noch einen Schritt weiter. In ihrem hochwertigsten (und teuersten) Tarif versichert sie "sonstige Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen". Pressesprecher Wolfgang Bussmann sagt: "Wir hätten eine Leistung erbracht für den Schaden, um den vor dem Bundesgerichtshof gestritten wurde, auch wenn dies (noch) nicht hundertprozentig eindeutig geregelt ist. Im Hinblick auf derartige Grenzfälle werden wir bei der nächsten Bedingungsanpassung eine entsprechende Klarstellung vornehmen."

ddp/tr